Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern - FöR-PrBNE Programm des StMUV

Letzte Aktualisierung: 17.11.2023

Antragsberechtigte

  • Einrichtungen, die sich in der BNE durch die Schaffung hochwertiger Bildungsangebote BNE/UB einschließlich Netzwerkarbeit engagieren  
  • staatlich anerkannte Umweltstationen

Verwendungszweck

Zweck der Zuwendung ist es, die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung und Umweltbildung in Bayern im Sinne des öffentlichen Interesses und des Bildungsauftrags der Bayerischen Verfassung auszubauen.

Antragstellung

Bewilligungsbehörde örtlich zuständigen Regierung. 

Spätester Termin für die Vorlage von Förderanträgen bei den Regierungen ist – für das Förderjahr 2023 (Antragstellung Herbst 2022) und auch bis auf Weiteres für die Folgejahre – der jeweils 01.10. eines Jahres für das darauffolgende Förderjahr. 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einschließlich Evaluierung eines Bildungsvorhabens sowie Ausgaben für die Organisation und Durchführung von Treffen zur Netzwerkbildung.

Hinweise

  • Mit der Durchführung der zu fördernden Maßnahme darf erst nach Erlass des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
  • Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats, der Bewilligungsbehörde nachzuweisen.

Mehrfachförderung

Eine Förderung nach diesen Richtlinien entfällt für Vorhaben, für die Mittel des Freistaates Bayern aus anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden.

Befristung

Die Förderrichtlinie tritt am 1. August 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Kontaktadressen

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Rosenkavalierplatz 2
81925 München

Telefon +49 (0) 89-9214-00
Fax +49 (0) 89-9214-2266

Regierung der Oberpfalz

Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Telefon +49 (0) 941-5680-0
Fax +49 (0) 941-5680-199

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

Telefon +49 (0) 981-53-0
Fax +49 (0) 981-53-1206 oder 1456

Regierung von Niederbayern

Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Telefon +49 (0) 871-808-01
Fax +49 (0) 871-808-10 02

Regierung von Oberbayern

Maximilianstraße 39
80538 München

Telefon +49 (0) 89-2176-0
Fax +49 (0) 89-2176-2914

Regierung von Oberfranken

Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth

Telefon +49 (0) 921-604-0
Fax +49 (0) 921-604-1258

Regierung von Schwaben

Fronhof 10
86152 Augsburg

Telefon +49 (0) 821-327-01
Fax +49 (0) 821-327-2289

Regierung von Unterfranken

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Telefon +49 (0) 931-380-00
Fax +49 (0) 931-380-2222