Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (BEG EM)KfW-Programm 299
Antragsberechtigte
Antragsberechtig sind
- natürliche Personen,
- Wohneigentumsgemeinschaften,
- Einzelunternehmen,
- reiberuflich Tätige,
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
- kommunale Gebietskörperschaften,
- gemeinnützige Organisationen (einschließlich Kirchen),
- Unternehmen (einschließlich kommunaler Unternehmen) und
- sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften).
Verwendungszweck
Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.
Gefördert werden die Stufen:
- Effizienzgebäude 55 - Nichtwohngebäude (ab dem 16. Dezember 2025, Förderstufe ist befristet bis 30. Juni 2026)
Ein Nichtwohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß den technischen Mindestanforderungen:- die Effizienzgebäude-Stufe 55 erreicht,
- nicht mit Öl oder Gas beheizt wird
- zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt oder – bei einem nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben – die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf.
Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit einplanen und überprüfen.
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40)
Ein Gebäude gilt als klimafreundlich, wenn es:- wenig Energie verbraucht und damit die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreicht,
- wenig Treibhausgase ausstößt und damit die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt
- und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz einplanen und überprüfen.
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) – mit QNG
Ein Gebäude gilt als „Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“, wenn es:- die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreicht,
- die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit einplanen und überprüfen.
In allen Förderstufen werde die folgenden Maßnahmen gefördert:
- den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten
- die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
Bei der Förderstufe „Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ wird zusätzlich die Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.
Antragstellung
Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner der KfW (kreditdurchleitendes Finanzierungsinstitut) zu stellen.
Das Antragsverfahren ist ausführlich auf der Internetseite der KfW wie folgt beschrieben:
1. Experten beauftragen
Klimafreundliches Bauen erfordert umfangreiches Fachwissen. Um die hohen Anforderungen zu erfüllen, ziehen Sie für die Planung und die Baubegleitung besonders qualifizierte Fachkräfte hinzu:
- eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
- eine Expertin oder einen Experten für Nachhaltigkeit (nur bei der Förderstufe „Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“)
Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz erstellt die Lebenszyklusanalyse (LCA) und anschließend die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förderkredit beantragen.
2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
Sprechen Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag mit einem Finanzierungspartner. Hier beantragen Sie auch Ihren Förderkredit.
Zum Finanzierungsgespräch bringen Sie bitte die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) mit, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz für Sie erstellt hat.
3. Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten
Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Fördermittel für Sie reserviert. Jetzt können Sie
- mit den Arbeiten starten,
- Lieferungs- oder Leistungsverträge abschließen oder
- die Immobilie kaufen.
4. Bestätigung einreichen
Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner möglichst schnell die "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" (gBnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz für Sie ausstellt.
Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung vom Verkäufer.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förderstufe Sie erreichen – also wie energieeffizient und nachhaltig Ihre Immobilie ist.
Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 55):
- Max. Kredit je qm Nettogrundfläche: 1.000 Euro
- Max. Kredit je Vorhaben: 5 Mio. Euro
Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40):
- Max. Kredit je qm Nettogrundfläche: 1.500 Euro
- Max. Kredit je Vorhaben: 7,5 Mio. Euro
Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) - mit QNG:
- Max. Kredit je qm Nettogrundfläche: 2.000 Euro
- Max. Kredit je Vorhaben: 10 Mio. Euro
Mehrfachförderung
Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderprodukte Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297/298, 299) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) (296, 596) für dieselbe Wohneinheit ist ausgeschlossen.
Befristung
Die Richtlinie vom 12. November 2025 trat am 15. Dezember 2025 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2030. Sie ersetzt die frühere Richtlinie vom 19. August 2025.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44
