Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (BEG EM)
KfW-Programm 299

Letzte Aktualisierung: 18.12.2025

Antragsberechtigte

Antragsberechtig sind

  • natürliche Personen,
  • Wohneigentumsgemeinschaften,
  • Einzelunternehmen,
  • reiberuflich Tätige,
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • gemeinnützige Organisationen (einschließlich Kirchen),
  • Unternehmen (einschließlich kommunaler Unternehmen) und
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften). 

Verwendungszweck

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland. 

Gefördert werden die Stufen:

  • Effizienzgebäude 55 - Nichtwohngebäude (ab dem 16. Dezember 2025, Förderstufe ist befristet bis 30. Juni 2026)
    Ein Nicht­wohn­gebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es gemäß den technischen Mindest­anforderungen:
    • die Effizienz­gebäude-Stufe 55 erreicht, 
    • nicht mit Öl oder Gas beheizt wird
    • zum Zeitpunkt der Antrag­stellung eine gültige Bau­genehmigung vorliegt oder – bei einem nach der jeweiligen Landes­bau­ordnung nicht genehmigungs­pflichtigen Vorhaben – die zuständige Bau­behörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeit­punkt der Antrag­stellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf.

Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energie­effizienz und Nach­haltigkeit einplanen und überprüfen.

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40)
    ​Ein Gebäude gilt als klima­freundlich, wenn es:
    • wenig Energie verbraucht und damit die Effizienz­gebäude-Stufe 40 erreicht,
    • wenig Treibhaus­gase ausstößt und damit die Anforderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt
    • und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird. 

Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz einplanen und über­prüfen.

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) – mit QNG
    ​Ein Gebäude gilt als „Klima­freundliches Nichtwohn­gebäude – mit QNG“, wenn es:
    • die Effizienz­gebäude-Stufe 40 erreicht, 
    • die Anforderungen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nach­haltigkeits­zertifikat, und
    • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energie­effizienz und Nach­haltigkeit einplanen und überprüfen.

In allen Förderstufen werde die folgenden Maßnahmen gefördert:

  • den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten
  • die Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit

Bei der Förder­stufe „Klima­freundliches Nichtwohn­gebäude – mit Qualitäts­siegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ wird zusätzlich die Nachhaltig­keits­zertifizierung gefördert. 

Antragstellung

Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner der KfW (kreditdurchleitendes Finanzierungsinstitut) zu stellen. 

Das Antragsverfahren ist ausführlich auf der Internetseite der KfW wie folgt beschrieben: 

1. Experten beauftragen

Klimafreundliches Bauen erfordert umfang­reiches Fach­wissen. Um die hohen Anforderungen zu erfüllen, ziehen Sie für die Planung und die Bau­begleitung besonders qualifizierte Fach­kräfte hinzu:

  • eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz
  • eine Expertin oder einen Experten für Nachhaltigkeit (nur bei der Förder­stufe „Klima­freundliches Nichtwohn­gebäude – mit QNG“)

Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz erstellt die Lebenszyklusanalyse (LCA) und anschließend die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förder­kredit beantragen.

2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen

Sprechen Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag mit einem Finanzierungspartner. Hier beantragen Sie auch Ihren Förder­kredit.

Zum Finanzierungsgespräch bringen Sie bitte die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) mit, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz für Sie erstellt hat.

3. Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten

Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Förder­mittel für Sie reserviert. Jetzt können Sie

  • mit den Arbeiten starten,
  • Lieferungs- oder Leistungs­verträge ab­schließen oder
  • die Immobilie kaufen.

4. Bestätigung einreichen

Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner möglichst schnell die "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" (gBnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz für Sie ausstellt.

Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung vom Verkäufer.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. 

Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förder­stufe Sie erreichen – also wie energie­effizient und nachhaltig Ihre Immobilie ist.

Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 55): 

  • Max. Kredit je qm Netto­grundfläche: 1.000 Euro
  • Max. Kredit je Vorhaben: 5 Mio. Euro

Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40):

  • Max. Kredit je qm Netto­grundfläche: 1.500 Euro 
  • Max. Kredit je Vorhaben: 7,5 Mio. Euro

Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) - mit QNG: 

  • Max. Kredit je qm Netto­grundfläche: 2.000 Euro
  • Max. Kredit je Vorhaben: 10 Mio. Euro

 

Mehrfachförderung

Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderprodukte Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297/298, 299) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) (296, 596) für dieselbe Wohneinheit ist ausgeschlossen. 

Befristung

Die Richtlinie vom 12. November 2025 trat am 15. Dezember 2025 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2030. Sie ersetzt die frühere Richtlinie vom 19. August 2025. 

Kontaktadressen

KfW

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44

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