Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (BEG EM)
KfW-Programm 299

Letzte Aktualisierung: 24.11.2023

Antragsberechtigte

Antragsberechtig sind:

  •  Privatpersonen
  •  Einzel­unternehmer/innen und freiberuflich Tätige
  •  Unternehmen und kommunale Unternehmen
  •  alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungsbau­genossenschaften
  •  Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  •  soziale Organisationen und Vereine

Verwendungszweck

Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Nichtwohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von  Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.

Förderfähig sind ausschließlich Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.

Gefördert werden die Stufen:

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude
    ​Ein Gebäude gilt als klima­freundlich, wenn es:
    • wenig Energie verbraucht und damit die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreicht,
    • wenig Treibhausgase ausstößt und damit die Anforderung an Treibhausgas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Plus“ erfüllt
    • und nicht mit Öl, Gas oder Bio­masse beheizt wird.

Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz einplanen und über­prüfen.

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG
    ​Ein Gebäude gilt als „Klima­freundliches Nichtwohn­gebäude – mit QNG“, wenn es:
    • die Effizienz­gebäude-Stufe 40 erreicht,
    • die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt – bestätigt durch ein Nachhaltigkeits­zertifikat und
    • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energie­effizienz und Nach­haltigkeit einplanen und überprüfen.

In beiden Förderstufen werde die folgenden Maßnahmen gefördert:

  • den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten
  • die Planung und Bau­begleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Nach­haltigkeit
  • Gebühren für die Nachhaltigkeits­zertifizierung

Antragstellung

Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner der KfW (kreditdurchleitendes Finanzierungsinstitut) zu stellen. 

Folgen Sie dafür diesem Ablauf:

1. Experten beauftragen

Klimafreundliches Bauen erfordert umfang­reiches Fach­wissen. Um die hohen Anforderungen zu erfüllen, ziehen Sie für die Planung und die Bau­begleitung besonders qualifizierte Fach­kräfte hinzu:

  • eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz
  • eine Expertin oder einen Experten für Nachhaltigkeit (nur bei der Förder­stufe „Klima­freundliches Nichtwohn­gebäude – mit QNG“)

Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz erstellt auch die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förder­kredit beantragen.

2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen

Sprechen Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag mit einem Finanzierungspartner. Hier beantragen Sie auch Ihren Förder­kredit.

Zum Finanzierungsgespräch bringen Sie bitte die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) mit, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz für Sie erstellt hat.

Gut zu wissen:

  • Wenn das Finanzierungs­gespräch mit einem KfW-Formular dokumentiert ist, können Sie anschließend erste Liefer- und Leistungs­verträge abschließen – zum Beispiel Bau­unternehmen beauftragen. Diese Möglich­keit besteht nicht beim Kauf einer Immobilie.
  • Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
  • Wichtig: Sie können die Förder­mittel erst verbindlich einplanen, wenn Sie eine Zusage der KfW erhalten haben. Wenn Sie schon vorher starten, geschieht dies auf eigenes Risiko.

3. Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten

Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Förder­mittel für Sie reserviert. Jetzt können Sie

  • den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungs­partner abschließen
  • mit Ihrem Bauvorhaben starten und Liefer- und Leistungs­verträge abschließen oder
  • die Immobilie kaufen.

4. Bestätigung einreichen

Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner möglichst schnell die "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" (gBnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz für Sie ausstellt.

Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung vom Verkäufer.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.

Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förder­stufe Sie erreichen – also wie energie­effizient und nachhaltig Ihre Immobilie ist.

Klimafreundliches Nichtwohngebäude: 

  • Max. Kredit je qm Netto­grundfläche: 2.000 Euro
  • Max. Kredit je Vorhaben:10 Mio. Euro

Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG:

  • Max. Kredit je qm Netto­grundfläche: 3.000 Euro
  • Max. Kredit je Vorhaben:15 Mio. Euro

 

Hinweise

Kommunale Gebietskörperschaften können einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) beantragen. Hier werden im Rahmen der folgenden Höchstgrenzen bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens bezuschusst, maximal jedoch: 

Klimafreundliches Nichtwohngebäude:

  • 5 % Zuschuss auf bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben

 Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG:

  • 12,5 % Zuschuss auf bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche,maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben 

Bei Nichtwohngebäuden ist die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Kosten die neu errichtete Nettogrundfläche.

Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn direkt bei der KfW zu stellen.

Befristung

Diese Richtlinie tritt am 1. März 2023 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2030. 

Kontaktadressen

KfW

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Telefon +49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44