Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
(KfW 299)
Antragsberechtigte
Antragsberechtig sind:
- Privatpersonen
- Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige
- Unternehmen und kommunale Unternehmen
- alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- soziale Organisationen und Vereine
Verwendungszweck
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Nichtwohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.
Förderfähig sind ausschließlich Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
Gefördert werden die Stufen:
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude
Ein Gebäude gilt als klimafreundlich, wenn es:- wenig Energie verbraucht und damit die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreicht,
- wenig Treibhausgase ausstößt und damit die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt
- und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz einplanen und überprüfen.
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG
Ein Gebäude gilt als „Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“, wenn es:- die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreicht,
- die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt – bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit einplanen und überprüfen.
In beiden Förderstufen werde die folgenden Maßnahmen gefördert:
- den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten
- die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
- Gebühren für die Nachhaltigkeitszertifizierung
Antragstellung
Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner der KfW (kreditdurchleitendes Finanzierungsinstitut) zu stellen.
Folgen Sie dafür diesem Ablauf:
1. Experten beauftragen
Klimafreundliches Bauen erfordert umfangreiches Fachwissen. Um die hohen Anforderungen zu erfüllen, ziehen Sie für die Planung und die Baubegleitung besonders qualifizierte Fachkräfte hinzu:
- eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
- eine Expertin oder einen Experten für Nachhaltigkeit (nur bei der Förderstufe „Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“)
Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz erstellt auch die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förderkredit beantragen.
2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
Sprechen Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag mit einem Finanzierungspartner. Hier beantragen Sie auch Ihren Förderkredit.
Zum Finanzierungsgespräch bringen Sie bitte die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) mit, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz für Sie erstellt hat.
Gut zu wissen:
- Wenn das Finanzierungsgespräch mit einem KfW-Formular dokumentiert ist, können Sie anschließend erste Liefer- und Leistungsverträge abschließen – zum Beispiel Bauunternehmen beauftragen. Diese Möglichkeit besteht nicht beim Kauf einer Immobilie.
- Planungs- und Beratungsleistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
- Wichtig: Sie können die Fördermittel erst verbindlich einplanen, wenn Sie eine Zusage der KfW erhalten haben. Wenn Sie schon vorher starten, geschieht dies auf eigenes Risiko.
3. Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten
Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Fördermittel für Sie reserviert. Jetzt können Sie
- den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abschließen
- mit Ihrem Bauvorhaben starten und Liefer- und Leistungsverträge abschließen oder
- die Immobilie kaufen.
4. Bestätigung einreichen
Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner möglichst schnell die "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" (gBnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz für Sie ausstellt.
Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung vom Verkäufer.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förderstufe Sie erreichen – also wie energieeffizient und nachhaltig Ihre Immobilie ist.
Klimafreundliches Nichtwohngebäude:
- Max. Kredit je qm Nettogrundfläche: 2.000 Euro
- Max. Kredit je Vorhaben:10 Mio. Euro
Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG:
- Max. Kredit je qm Nettogrundfläche: 3.000 Euro
- Max. Kredit je Vorhaben:15 Mio. Euro
Hinweise
Kommunale Gebietskörperschaften können einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) beantragen. Hier werden im Rahmen der folgenden Höchstgrenzen bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens bezuschusst, maximal jedoch:
Klimafreundliches Nichtwohngebäude:
- 5 % Zuschuss auf bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG:
- 12,5 % Zuschuss auf bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche,maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben
Bei Nichtwohngebäuden ist die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Kosten die neu errichtete Nettogrundfläche.
Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn direkt bei der KfW zu stellen.
Befristung
Diese Richtlinie tritt am 1. März 2023 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2030.
Weitere Informationen im Internet
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main