Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (BEG EM)KfW-Programm 299
Antragsberechtigte
Antragsberechtig sind
- natürliche Personen,
- Wohneigentumsgemeinschaften,
- Einzelunternehmen,
- reiberuflich Tätige,
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
- kommunale Gebietskörperschaften,
- gemeinnützige Organisationen (einschließlich Kirchen),
- Unternehmen (einschließlich kommunaler Unternehmen) und
- sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften).
Verwendungszweck
Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) von Nichtwohngebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 beziehungsweise eines Effizienzgebäudes 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau Nichtwohngebäuden des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS) erreichen.
Förderfähig sind ausschließlich Wohn- und Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes fallen.
Das Nichtwohngebäude ist mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen. Innerhalb dieses Zeitraums sind bei einer Veräußerung die Erwerbenden auf die Förderung, die Nutzungspflicht und das Verschlechterungsverbot für die energetische Qualität des Gebäudes nach den §§ 46 und 57 Gebäudeenergiegesetz (GEG) hinzuweisen. Die Nutzungsänderung oder -aufgabe und der Abriss des geförderten Nichtwohngebäudes innerhalb dieses Zeitraums sind der KfW unverzüglich mitzuteilen. Die KfW ist in diesen Fällen berechtigt, die Förderung anteilig zurückzufordern
Gefördert werden die Stufen:
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude
Ein Gebäude gilt als klimafreundlich, wenn es:- die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus sowie
- die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 erfüllt werden.
Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz einplanen und überprüfen.
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG
Ein Gebäude gilt als „Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“, wenn es:- die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus sowie
- die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 erfüllt werden und
- ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PREMIUM" (QNG-PREMIUM) bestätigt.
Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit einplanen und überprüfen.
In beiden Förderstufen werde die folgenden Maßnahmen gefördert:
- Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäude betrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude.
- Förderfähig sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Hierunter fällt auch die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten.
Antragstellung
Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner der KfW (kreditdurchleitendes Finanzierungsinstitut) zu stellen.
Das Antragsverfahren ist ausführlich auf der Internetseite der KfW wie folgt beschrieben:
1. Experten beauftragen
Klimafreundliches Bauen erfordert umfangreiches Fachwissen. Um die hohen Anforderungen zu erfüllen, ziehen Sie für die Planung und die Baubegleitung besonders qualifizierte Fachkräfte hinzu:
- eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
- eine Expertin oder einen Experten für Nachhaltigkeit (nur bei der Förderstufe „Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“)
Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz erstellt die Lebenszyklusanalyse (LCA) und anschließend die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förderkredit beantragen.
2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
Sprechen Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag mit einem Finanzierungspartner. Hier beantragen Sie auch Ihren Förderkredit.
Zum Finanzierungsgespräch bringen Sie bitte die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) mit, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz für Sie erstellt hat.
3. Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten
Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Fördermittel für Sie reserviert. Jetzt können Sie
- mit den Arbeiten starten,
- Lieferungs- oder Leistungsverträge abschließen oder
- die Immobilie kaufen.
4. Bestätigung einreichen
Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner möglichst schnell die "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" (gBnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz für Sie ausstellt.
Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung vom Verkäufer.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förderstufe Sie erreichen – also wie energieeffizient und nachhaltig Ihre Immobilie ist.
Klimafreundliches Nichtwohngebäude:
- Max. Kredit je qm Nettogrundfläche: 1.500 Euro
- Max. Kredit je Vorhaben: 7,5 Mio. Euro
Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG:
- Max. Kredit je qm Nettogrundfläche: 2.000 Euro
- Max. Kredit je Vorhaben:10 Mio. Euro
Mehrfachförderung
Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderprodukte Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297/298, 299) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) (296, 596) für dieselbe Wohneinheit ist ausgeschlossen.
Befristung
Die Richtlinie vom 19. August 2025 trat am 1. September 2025 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2030. Sie ersetzt die frühere Richtlinie vom 18. Juli 2024.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44