Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (BEG EM)KfW-Programm 299

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025

Antragsberechtigte

Antragsberechtig sind

  • natürliche Personen,
  • Wohneigentumsgemeinschaften,
  • Einzelunternehmen,
  • reiberuflich Tätige,
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • gemeinnützige Organisationen (einschließlich Kirchen),
  • Unternehmen (einschließlich kommunaler Unternehmen) und
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften). 

Verwendungszweck

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) von Nichtwohngebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 beziehungsweise eines Effizienzgebäudes 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau  Nichtwohngebäuden des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS) erreichen.

Förderfähig sind ausschließlich Wohn- und Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes fallen.

Das Nichtwohngebäude ist mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen. Innerhalb dieses Zeitraums sind bei einer Veräußerung die Erwerbenden auf die Förderung, die Nutzungspflicht und das Verschlechterungsverbot für die energetische Qualität des Gebäudes nach den §§ 46 und 57 Gebäudeenergiegesetz (GEG) hinzuweisen. Die Nutzungsänderung oder -aufgabe und der Abriss des geförderten Nichtwohngebäudes innerhalb dieses Zeitraums sind der KfW unverzüglich mitzuteilen. Die KfW ist in diesen Fällen berechtigt, die Förderung anteilig zurückzufordern

Gefördert werden die Stufen:

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude
    ​Ein Gebäude gilt als klima­freundlich, wenn es:
    • die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus sowie
    • die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 erfüllt werden.

Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz einplanen und über­prüfen.

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG
    ​Ein Gebäude gilt als „Klima­freundliches Nichtwohn­gebäude – mit QNG“, wenn es:
    • die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus sowie 
    • die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 erfüllt werden und
    • ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PREMIUM" (QNG-PREMIUM) bestätigt. 

Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energie­effizienz und Nach­haltigkeit einplanen und überprüfen.

In beiden Förderstufen werde die folgenden Maßnahmen gefördert:

  • Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäude betrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude.
  • Förderfähig sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Hierunter fällt auch die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten. 

Antragstellung

Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner der KfW (kreditdurchleitendes Finanzierungsinstitut) zu stellen. 

Das Antragsverfahren ist ausführlich auf der Internetseite der KfW wie folgt beschrieben: 

1. Experten beauftragen

Klimafreundliches Bauen erfordert umfang­reiches Fach­wissen. Um die hohen Anforderungen zu erfüllen, ziehen Sie für die Planung und die Bau­begleitung besonders qualifizierte Fach­kräfte hinzu:

  • eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz
  • eine Expertin oder einen Experten für Nachhaltigkeit (nur bei der Förder­stufe „Klima­freundliches Nichtwohn­gebäude – mit QNG“)

Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz erstellt die Lebenszyklusanalyse (LCA) und anschließend die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förder­kredit beantragen.

2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen

Sprechen Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag mit einem Finanzierungspartner. Hier beantragen Sie auch Ihren Förder­kredit.

Zum Finanzierungsgespräch bringen Sie bitte die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) mit, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz für Sie erstellt hat.

3. Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten

Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Förder­mittel für Sie reserviert. Jetzt können Sie

  • mit den Arbeiten starten,
  • Lieferungs- oder Leistungs­verträge ab­schließen oder
  • die Immobilie kaufen.

4. Bestätigung einreichen

Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner möglichst schnell die "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" (gBnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz für Sie ausstellt.

Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung vom Verkäufer.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. 

Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förder­stufe Sie erreichen – also wie energie­effizient und nachhaltig Ihre Immobilie ist.

Klimafreundliches Nichtwohngebäude: 

  • Max. Kredit je qm Netto­grundfläche: 1.500 Euro 
  • Max. Kredit je Vorhaben: 7,5 Mio. Euro

Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG:

  • Max. Kredit je qm Netto­grundfläche: 2.000 Euro
  • Max. Kredit je Vorhaben:10 Mio. Euro

 

Mehrfachförderung

Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderprodukte Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297/298, 299) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) (296, 596) für dieselbe Wohneinheit ist ausgeschlossen. 

Befristung

Die Richtlinie vom 19. August 2025 trat am 1. September 2025 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2030. Sie ersetzt die frühere Richtlinie vom 18. Juli 2024. 

Kontaktadressen

KfW

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44

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