Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (BEG EM)
KfW-Programme 297, 298

Letzte Aktualisierung: 04.12.2025

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen,
  • Wohneigentumsgemeinschaften,
  • Einzelunternehmen,
  • freiberuflich Tätige,
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • gemeinnützige Organisationen (einschließlich Kirchen),
  • Unternehmen (einschließlich kommunaler Unternehmen),
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften). 

Verwendungszweck

Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland.

Gefördert werden die Stufen: 

  • Effizienzhaus 55 - Wohngebäude (ab 16. Dezember 2025, Förderstufe ist befristet) 

Ein Wohn­gebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen: 

  • die Effizienz­haus-Stufe 55 erreicht,
  • nicht mit Öl oder Gas beheizt wird,
  • zum Zeitpunkt der Antrag­stellung eine gültige Bau­genehmigung vorliegt oder – bei einem nach der jeweiligen Landes­bauordnung nicht genehmigungs­pflichtigen Vorhaben – die zuständige Bau­behörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antrag­stellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf.
  • Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40)
    Ein Wohngebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es gemäß den technischen Mindestanforderungen:
    • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
    • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
    • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz einplanen und überprüfen.

  • Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40) – mit QNG
    Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß den technischen Mindestanforderungen:
    • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
    • die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt – bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat und
    • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen bestätigen Ihre Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltigkeit.

In allen drei Förderstufen werden die folgenden Maßnahmen gefördert:

  • den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten
  • die Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit

Bei der Förder­stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude – mit Qualitäts­siegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ fördern wir zusätzlich 

  • die Nach­haltigkeits­zertifizierung.

 

Antragstellung

Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner der KfW (kreditdurchleitendes Finanzierungsinstitut) zu stellen. 

Der Ablauf wird ausführlich von der KfW wie folgt beschrieben: 

1. Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beauftragen

Klima­freundliches Bauen erfordert umfang­reiches Fach­wissen. Um die hohen Anforder­ungen zu erfüllen, ziehen Sie für die Planung und die Bau­begleitung besonders qualif­izierte Spezialisten hinzu:

  • eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz
  • eine Beraterin oder einen Berater für Nachhaltigkeit (nur bei der Förderstufe „Klima­freund­liches Wohn­gebäude – mit QNG“)

IIhre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz erstellt die Lebenszyklusanalyse (LCA) und anschließend die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förder­kredit beantragen.

2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen

Sprechen Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungs­verträgen oder dem Kauf­vertrag mit einem Finanzierungspartner. Hier beantragen Sie auch Ihren Förder­kredit.

Zum Finanzierungsgespräch bringen Sie bitte die „Bestätigung zum Antrag“ mit, die Ihre Energie­effizienz-Expertin oder Ihr Energie­effizienz-Experte für Sie er­stellt hat.

3. Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten

Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Förder­mittel für Sie reserviert. Jetzt können Sie:

  • mit den Arbeiten starten,
  • Lieferungs- oder Leistungs­verträge ab­schließen oder
  • die Immobilie kaufen.

4. Bestätigung einreichen

Haben Sie Ihr Bauvorhaben abge­schlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner möglichst schnell die „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz für Sie aus­stellt.

Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung von Ihrem Bau­träger oder Fertighaus­hersteller.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.

Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förder­stufe Sie erreichen – also wie energieeffizient und nach­haltig Ihre Immobilie ist.

Erreichen Sie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude, fördern wir Ihr Vorhaben mit einem Kredit­betrag von bis zu 100.000 Euro je Wohnung.

Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohnung, wenn Ihre Immobilie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG erfüllt.

 

Mehrfachförderung

Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderprodukte Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297/298, 299) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) (296, 596) für dieselbe Wohneinheit ist ausgeschlossen. 

Befristung

Die Richtlinie vom 19. August 2025 trat am 1. September 2025 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2030. Sie ersetzt die Richtlinie vom 18. Juli 2024. 

Kontaktadressen

KfW

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44

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