Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (BEG EM)
KfW-Programme 297, 298

Letzte Aktualisierung: 24.11.2023

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind: 

  •  Privatpersonen, zum Beispiel Eigentümer/innen
  •  Wohneigentums­gemeinschaften
  •  Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige
  •  Unternehmen und kommunale Unternehmen
  •  Vermieterinnen und Vermieter
  •  alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften
  •  Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  •  soziale Organisationen und Vereine

Verwendungszweck

Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.

Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.

Gefördert werden die Stufen: 

  • Klimafreundliches Wohngebäude
    Ein Wohngebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es:
    • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
    • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
    • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz einplanen und überprüfen.

  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
    Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es:
    • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
    • die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt – bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat und
    • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltigkeit ein­planen und über­prüfen.

In beiden Förderstufen werden die folgenden Maßnahmen gefördert:

  • den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten
  • die Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit
  • die Nach­haltigkeits­zertifizierung

 

Antragstellung

Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner der KfW (kreditdurchleitendes Finanzierungsinstitut) zu stellen. 

Folgen Sie dafür diesem Ablauf:

1. Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beauftragen

Klima­freundliches Bauen erfordert umfang­reiches Fach­wissen. Um die hohen Anforder­ungen zu erfüllen, ziehen Sie für die Planung und die Bau­begleitung besonders qualif­izierte Spezialisten hinzu:

  • eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz
  • eine Beraterin oder einen Berater für Nachhaltigkeit (nur bei der Förderstufe „Klima­freund­liches Wohn­gebäude – mit QNG“)

Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz erstellt auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förder­kredit beantragen.

2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen

Sprechen Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungs­verträgen oder dem Kauf­vertrag mit einem Finanzierungspartner. Hier beantragen Sie auch Ihren Förder­kredit.

Zum Finanzierungsgespräch bringen Sie bitte die „Bestätigung zum Antrag“ mit, die Ihre Energie­effizienz-Expertin oder Ihr Energie­effizienz-Experte für Sie er­stellt hat.

Gut zu wissen:

  • Wenn das Finanzierungsgespräch mit einem KfW-Formular dokumentiert ist, können Sie an­schließend erste Liefer- und Leistungs­verträge ab­schließen – zum Beispiel ein Bau­unternehmen beauf­tragen. Diese Möglich­keit besteht nicht beim Kauf einer Immobilie.
  • Planungs- und Beratungsleistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
  • Wichtig: Sie können die Fördermittel erst verbindlich einplanen, wenn Sie eine Zusage der KfW erhalten haben. Wenn Sie schon vorher starten, geschieht dies auf eigenes Risiko.

3. Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten

Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Förder­mittel für Sie reserviert. Jetzt können Sie:

  • den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungs­partner abschließen,
  • mit Ihrem Bau­vorhaben starten und Liefer- und Leistungs­verträge abschließen oder
  • die Immobilie kaufen.

4. Bestätigung einreichen

Haben Sie Ihr Bauvorhaben abge­schlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner möglichst schnell die „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz für Sie aus­stellt.

Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung von Ihrem Bau­träger oder Fertighaus­hersteller.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.

Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förder­stufe Sie erreichen – also wie energieeffizient und nach­haltig Ihre Immobilie ist.

Erreichen Sie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude, fördern wir Ihr Vorhaben mit einem Kredit­betrag von bis zu 100.000 Euro je Wohnung.

Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohnung, wenn Ihre Immobilie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG erfüllt.

 

Hinweise

Kommunale Gebietskörperschaften können einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss  (Zuschuss) beantragen. Hier werden im Rahmen der folgenden Höchstgrenzen bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens bezuschusst, maximal jedoch: 

Klimafreundliches Wohngebäude:

  • 5 % Zuschuss auf max. 100.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit

Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG:

  • 12,5 % Zuschuss auf max. 150.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit

Bei Wohngebäuden ist die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Kosten die Anzahl der neu errichteten Wohneinheiten. Beim Ersterwerb von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen ist die Bemessungsgrundlage die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag. 

Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn direkt bei der KfW zu stellen.

Befristung

Diese Richtlinie tritt am 1. März 2023 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2030. 

Kontaktadressen

KfW

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Telefon +49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44