Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Betriebliches Mobilitätsmanagement BMM Programm des BMDV als eine Maßnahme des "Aktionsprogramms Klimaschutz 2020"

Letzte Aktualisierung: 17.01.2024

Antragsberechtigte

Die Antragsberechtigung richtet sich im Einzelnen nach den Förderschwerpunkten: 

  1. Breitenförderung: Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU, die mit ihrem Antrag bereits ein Mobilitätskonzept vorlegen oder anderweitig im Antrag konzeptionelle Überlegungen zum eigenbetrieblichen Mobilitätsmanagement nachweisen können.
  2. Initialförderung: Antagsberechtigt sind ausschließlich KMU.
  3. InnovationsförderungAntragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, Kommunen, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Projekte können als Einzel- als auch als Verbundsvorhaben beantragt werden. 

Verwendungszweck

Ziel der Förderung ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten durch die Erweiterung und Verstetigung der Förderung von Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität in Betrieben, Unternehmen und kommunalen Einrichtungen.

Die Förderung erfolgt über Förderaufrufe mit drei inhaltilichen Förderschwerpunkten: 

1. Schwerpunkt - Breitenförderung: Förderaufruf zur Förderung der Umsetzung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements. Die Breitenförderung richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU1) mit dem Ziel einer breiten Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements in der KMU-Landschaft in Deutschland.

2. Schwerpunkt - Initialförderung: Förderaufruf zur Förderung eines standortspezifischen Konzepts im Betrieblichen Mobilitätsmanagement durch Beraterinnen und Berater eines vorausgewählten Beraterpools. Die Erarbeitung des Konzepts im Betrieblichen Mobilitätsmanagement erfolgt anhand von standardisierten Beratungsleistungen. Die Initialförderung richtet sich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement mit der Absicht zur Umsetzung des geförderten Konzepts im Betrieblichen Mobilitätsmanagement.

3. Schwerpunkt - Innovationsförderung: Förderaufruf zur Förderung der Umsetzung von innovativen Konzepten im Betrieblichen Mobilitätsmanagement. Im Förderaufruf kann der inhaltliche Schwerpunkt der Innovationsförderung näher konkretisiert werden. Die Vorhaben haben einen Demonstrationscharakter und dienen als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen.

Gefördert werdne Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Förderschwerpunkte und beabsichtigten Zwecke der Förderrichtlinie zu erfüllen. Die förderfähigen Maßnahmen werden in der Anlage des jeweiligen Förderaufrufs aufgelistet. 

Antragstellung

Breitenförderung: Der Förderaufruf wurde mit Bekanntmachung vom 17. April 2023 am 02. Mai 2023 veröffentlicht. Die Anträge sind bis zum Stichtag 31. März 2024 einzureichen. 

InitialförderungDer Förderaufruf wurde mit Bekanntmachung vom 24. April 2023 am 15. Mai 2023 veröffentlicht. Die Änträge sind bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 einzureichen.

Innovationsförderung:  Der Förderaufruf wurde mit Bekanntmachung vom 26. Junil 2023 am 03. Juli 2023 veröffentlicht. Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig. Die Projektskizzen können incl. verbindlicher Anlagen bis zum 31. August 2023 eingereicht werden. 

Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung durch KMU erfolgt über das Förderportal des Bundes easy-Online.
Die unterschriebene Fassung des Antrages ist beim Bundesamt für Logistik und Mobilität über das eService-Portal einzureichen.
Nach erfolgreicher Kontoerstellung übermitteln Sie die Antragsunterlagen bitte über den Upload-Bereich „Radverkehr, ÖPNV und Betriebliches Mobilitätsmanagement“, unter Angabe der Art „Betriebliches Mobilitätsmanagement“.

 

 

 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. 

1. Schwerpunkt - Breitenförderung: Der Höchstbetrag beträgt 60.000 Euro (Anteilsfinanzierung bezogen auf die Investitionskosten). 

2. Schwerpunkt - Initialförderung: Es wird ein Zuschuss für die Beratung als Festbetrags­finanzierung in Höhe von maximal 5.000 Euro gewährt.

3. Schwerpunkt - Innovationsförderung: Vorhaben werden auf einen einen Höchstbetrag begrenzt. Vorhaben mit einer Fördersumme unter 200.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).

 

Befristung

Mit Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ vom 14. Dezember 2023, die am 15. Januar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, trat die neue Richtlinie am 16. Januar 2024 in Kraft.

Sie ersetzt die bisherige Richtlinie "Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 17. April 2023 (BAnz AT vom 02. Mai 2023) und ist bis zum  30. Juni 2024 befristet. 

 

 

Kontaktadressen

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Werderstraße 34
50672 Köln

Telefon +49 (0)221-5776-0
Fax +49 (0)221-5776-1777