Betriebliches Mobilitätsmanagement BMMProgramm des BMV als eine Maßnahme des "Aktionsprogramms Klimaschutz 2020"

Letzte Aktualisierung: 17.07.2025

Antragsberechtigte

Die Antragsberechtigung richtet sich im Einzelnen nach den Förderschwerpunkten: 

  1. Breitenförderung: Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU, die mit ihrem Antrag bereits ein Mobilitätskonzept vorlegen oder anderweitig im Antrag konzeptionelle Überlegungen zum eigenbetrieblichen Mobilitätsmanagement nachweisen können.
  2. Initialförderung: Antagsberechtigt sind ausschließlich KMU.
  3. InnovationsförderungAntragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, Kommunen, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Projekte können als Einzel- als auch als Verbundsvorhaben beantragt werden. 

Verwendungszweck

Ziel der Förderung ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten durch die Erweiterung und Verstetigung der Förderung von Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität in Betrieben, Unternehmen und kommunalen Einrichtungen.

Die Förderung erfolgt über Förderaufrufe mit drei inhaltilichen Förderschwerpunkten: 

1. Schwerpunkt - Breitenförderung: Förderaufruf zur Förderung der Umsetzung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements. Die Breitenförderung richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU1) mit dem Ziel einer breiten Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements in der KMU-Landschaft in Deutschland.

2. Schwerpunkt - Initialförderung: Förderaufruf zur Förderung eines standortspezifischen Konzepts im Betrieblichen Mobilitätsmanagement durch Beraterinnen und Berater eines vorausgewählten Beraterpools. Die Erarbeitung des Konzepts im Betrieblichen Mobilitätsmanagement erfolgt anhand von standardisierten Beratungsleistungen. Die Initialförderung richtet sich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement mit der Absicht zur Umsetzung des geförderten Konzepts im Betrieblichen Mobilitätsmanagement.

3. Schwerpunkt - Innovationsförderung: Förderaufruf zur Förderung der Umsetzung von innovativen Konzepten im Betrieblichen Mobilitätsmanagement. Im Förderaufruf kann der inhaltliche Schwerpunkt der Innovationsförderung näher konkretisiert werden. Die Vorhaben haben einen Demonstrationscharakter und dienen als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen.

Gefördert werdne Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Förderschwerpunkte und beabsichtigten Zwecke der Förderrichtlinie zu erfüllen. Die förderfähigen Maßnahmen werden in der Anlage des jeweiligen Förderaufrufs aufgelistet. 

Antragstellung

Breitenförderung: Derzeit kein aktueller Förderaufruf.

Initialförderung: Derzeit kein aktueller Förderaufruf. 

Innovationsförderung:  Der fünfte Förderaufruf wurde mit Bekanntmachung vom 10. Juli 2025 veröffentlicht. Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig. Die Projektskizzen können incl. verbindlicher Anlagen bis zum 11. August 2025 eingereicht werden. 

Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung durch KMU erfolgt über das Förderportal des Bundes easy-Online.
Die unterschriebene Fassung des Antrages ist beim Bundesamt für Logistik und Mobilität über das eService-Portal einzureichen.
Nach erfolgreicher Kontoerstellung übermitteln Sie die Antragsunterlagen bitte über den Upload-Bereich „Radverkehr, ÖPNV und Betriebliches Mobilitätsmanagement“, unter Angabe der Art „Betriebliches Mobilitätsmanagement“.

 

 

 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. 

1. Schwerpunkt - Breitenförderung: Der Höchstbetrag beträgt 60.000 Euro (Anteilsfinanzierung bezogen auf die Investitionskosten). 

2. Schwerpunkt - Initialförderung: Es wird ein Zuschuss für die Beratung als Festbetrags­finanzierung in Höhe von maximal 5.000 Euro gewährt.

3. Schwerpunkt - Innovationsförderung: Vorhaben werden auf einen einen Höchstbetrag begrenzt. Vorhaben mit einer Fördersumme unter 200.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).

 

Befristung

Mit Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ vom 10. April 2024, die am 22. April 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, trat die neue Richtlinie am 22. April 2024 in Kraft.

Sie ersetzt die bisherige Richtlinie "Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 14. Dezember 2023 (BAnz AT vom 15. Januar 2024) und ist bis zum 30. Juni 2027 befristet. 

 

 

Kontaktadressen

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Werderstraße 34
50672 Köln

Telefon+49 (0)221-5776-0
Fax +49 (0)221-5776-1777

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