Natürlicher Klimaschutz in Kommunen - NKKTeil des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz (ANK), KfW-Programm 444
Antragsberechtigte
- Städte, Gemeinden, Landkreise
- Gemeindeverbände
- Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- kommunale Zweckverbände
- Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind
Sie können den Zuschuss auch in interkommunaler Zusammenarbeit beantragen oder den Zuschuss weiterleiten (z.B. an Stadtwerke, Kirchen, kommunale Wohnungsunternehmen oder gemeinnützige Vereine / Stiftungen).
Verwendungszweck
Mit dem Zuschuss „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ fördern wir freiwillige Maßnahmen, mit denen Sie Grünflächen naturnah gestalten und umgestalten, Stadtbäume pflanzen, Naturoasen in innerörtlicher oder Ortsrandlage von Siedlungsgebieten schaffen und Flächen entsiegeln sowie die natürlichen Bodenfunktionen wieder herstellen und verbessern können. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Planungsleistungen und Personalkosten.
Die Förderung besteht aus vier Modulen:
- A: Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement
- B: Pflanzung von Bäumen
- C: Schaffung von Naturoasen
- D: Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen
Antragstellung
Die Antragsstellung erfolgt bei der KfW.
Art und Höhe der Förderung
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis gewährt soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Finanzschwache Kommunen können eine erhöhte Förderquote bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Die förderfähigen Personalkosten betragen maximal 72.000 Euro je Modul in den Modulen A bis C und maximal 144.000 Euro im Modul D, d. h. Sie erhalten hierfür maximal 288.000 Euro (Module A bis D bei 80% Zuschuss).
Für die Gesamtkosten der Maßnahme D.1 gilt ein Höchstbetrag von 224.000 Euro, aufgeteilt auf Personal- und auf Sachkosten für das Konzept - letzteres in Höhe von maximal 80.000 Euro. Für die Gesamtkosten der Maßnahme D.2 gilt ein Höchstbetrag von 1.000.000 Euro.
Flächen bis zu einer Größe von 1.000 Quadratmetern werden mit maximal 200 Euro pro Quadratmeter gefördert. Flächen ab einer Größe von 1.000 Quadratmetern werden mit maximal 100 Euro pro Quadratmeter gefördert.
Mehrfachförderung
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.
Befristung
Diese Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum vom 10. Juli 2023 tritt am 15. Juli 2023 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2026 befristet. Sie wird im Rahmen der Erfolgskontrolle evaluiert.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44
