Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen - NKK Teil des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz (ANK), KfW-Programm 444

Letzte Aktualisierung: 01.02.2024

Antragsberechtigte

  • Städte, Gemeinden, Landkreise
  • Gemeindeverbände
  • Eigenbetriebe von kommunalen Gebiets­körperschaften
  • kommunale Zweckverbände
  • Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzu­ord­nen sind

Verwendungszweck

Mit dem Zuschuss "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ werden Maß­nahmen gefördert, die  inner­örtliche Grün­flächen naturnah gestalten und umgestalten, Stadt­bäume pflanzen und Natur­oasen schaffen. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Personalkosten.

Die Förderung besteht aus drei Modulen:

  • Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanage­ment
  • Pflanzung von Bäumen
  • Schaffung von Naturoasen

Antragstellung

Die Antragsstellung ist ab dem 1. Februar 2024 bei der KfW möglich.

Zusagen können erteilt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten und die KfW vom Bund ermächtigt worden ist. 

 

Art und Höhe der Förderung

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis gewährt soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. 

Die Obergrenze der Förderquote beträgt im Regelfall 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen können eine erhöhte Förderquote bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Die förderfähigen Personal­kosten betragen maximal 72.000 Euro je Modul, d. h. Sie erhalten hierfür maximal 194.400 Euro (bei 90% Zuschuss).

Mehrfachförderung

Eine Kombination mit dem Zuschuss Energetische Stadtsanierung (KfW 432) ist möglich. 

Dieses Förderprogramm kann mit folgenden Programmen kumuliert werden:

Befristung

Diese Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum vom 10. Juli 2023 tritt am 15. Juli 2023 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2026 befristet. Sie wird im Rahmen der Erfolgskontrolle evaluiert. 

Kontaktadressen

KfW

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Telefon +49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44