Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Solarstrom für Elektrofahrzeuge

Letzte Aktualisierung: 27.09.2023

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung eines Gesamtsystems aus Photovoltaikanlage, Speicher und einer nicht öffentlich zugänglichen, stationären – optional bidirektionalen – Ladestation für Elektrofahrzeuge an bestehenden, eigenen und selbstgenutzten Wohnhäusern.

Antragsberechtigte müssen Eigentümer des selbstgenutzten Wohngebäudes sein und in diesem Haus den Erst-, Haupt- oder alleinigen Wohnsitz haben. 

Verwendungszweck

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer Kombination aus Photovoltaikanlage, Speicher und einer nicht öffentlich zugänglichen, stationären – optional bidirektionalen – Ladestation (Gesamtsystem).

Die Förderung einzelner Komponenten des Gesamtsystems ist ausgeschlossen. Das Gesamtsystem muss auf dem Grundstück eines bestehenden, eigenen und selbstgenutzten Wohngebäudes installiert werden.

Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Solarstrom muss vorrangig für den Ladevorgang des Elektrofahrzeugs dienen.

Das Gesamtsystem ist ausschließlich auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zu errichten.

 

Antragstellung

Die Förderrichtlinie wird durch die KfW umgesetzt, daher sind Förderanträge über das elektronische Kundenportal der KfW zu stellen.

Ablauf:

1. Zuschuss beantragen

Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photo­voltaik­anlage und Ihren Solar­strom­speicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungs­verträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“.

2. Vorhaben umsetzen

Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Lade­station, die Photo­voltaik­anlage und den Solar­strom­speicher bestellen und die Installation beauftragen.

3. Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten

Bitte weisen Sie ab März 2024 Ihre Identität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check. 
Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vor­haben durch­geführt haben:

Nachdem wir Ihre Angaben geprüft haben, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

Art und Höhe der Förderung

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen:

Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlen wir direkt auf Ihr Konto aus.

Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vor­habens den Zuschuss­betrag, können Sie keine Förderung erhalten.

Hinweise

Bitte keine Anträge mehr stellen – die Fördermittel sind ausgeschöpft

Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Digitales und Ver­kehr (BMDV) gewährt. Das Förder­angebot ist bereits so stark in An­spruch genommen worden, dass die Förder­mittel ausgeschöpft sind. Bitte stellen Sie keinen Antrag mehr.

Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Sofern Sie dabei alle Förder­voraus­setzungen erfüllen und eine Zu­sage erhalten haben, ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.

Sollte die Bundesregierung erneut Förder­mittel für den Zuschuss „Solarstrom für Elektro­autos“ bereit­stellen, werden wir Sie informieren.

Mehrfachförderung

Die Kombination mit anderen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist nicht möglich.

Befristung

Diese Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2024.

Kontaktadressen

KfW

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Telefon +49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44