Solarstrom für Elektrofahrzeuge
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung eines Gesamtsystems aus Photovoltaikanlage, Speicher und einer nicht öffentlich zugänglichen, stationären – optional bidirektionalen – Ladestation für Elektrofahrzeuge an bestehenden, eigenen und selbstgenutzten Wohnhäusern.
Antragsberechtigte müssen Eigentümer des selbstgenutzten Wohngebäudes sein und in diesem Haus den Erst-, Haupt- oder alleinigen Wohnsitz haben.
Verwendungszweck
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer Kombination aus Photovoltaikanlage, Speicher und einer nicht öffentlich zugänglichen, stationären – optional bidirektionalen – Ladestation (Gesamtsystem).
Die Förderung einzelner Komponenten des Gesamtsystems ist ausgeschlossen. Das Gesamtsystem muss auf dem Grundstück eines bestehenden, eigenen und selbstgenutzten Wohngebäudes installiert werden.
Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Solarstrom muss vorrangig für den Ladevorgang des Elektrofahrzeugs dienen.
Das Gesamtsystem ist ausschließlich auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zu errichten.
Antragstellung
Die Förderrichtlinie wird durch die KfW umgesetzt, daher sind Förderanträge über das elektronische Kundenportal der KfW zu stellen.
Ablauf:
1. Zuschuss beantragen
Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photovoltaikanlage und Ihren Solarstromspeicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungsverträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“.
2. Vorhaben umsetzen
Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen.
3. Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten
Bitte weisen Sie ab März 2024 Ihre Identität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check.
Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vorhaben durchgeführt haben:
Im Kundenportal „Meine KfW“ erfassen Sie die Daten zur installierten Ladestation, zur Photovoltaikanlage und zum Solarstromspeicher.
Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben.
Sie laden alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch.
Sie laden – sofern angefordert – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zulassung oder den Leasingvertrag des Elektroautos).
Nachdem wir Ihre Angaben geprüft haben, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Art und Höhe der Förderung
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit – 1.200 Euro pauschal
für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlen wir direkt auf Ihr Konto aus.
Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vorhabens den Zuschussbetrag, können Sie keine Förderung erhalten.
Hinweise
Bitte keine Anträge mehr stellen – die Fördermittel sind ausgeschöpft
Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gewährt. Das Förderangebot ist bereits so stark in Anspruch genommen worden, dass die Fördermittel ausgeschöpft sind. Bitte stellen Sie keinen Antrag mehr.
Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Sofern Sie dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllen und eine Zusage erhalten haben, ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.
Sollte die Bundesregierung erneut Fördermittel für den Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ bereitstellen, werden wir Sie informieren.
Mehrfachförderung
Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Befristung
Diese Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2024.
Weitere Informationen im Internet
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main