Klimaangepasstes Waldmanagement und Klimaangepasstes Waldmanagement PLUSProgramm des BMUV und BMEL aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)
Antragsberechtigte
Zuwendungsempfänger kann eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts oder öffentlichen Rechts, einschließlich Forstbetriebsgemeinschaften, die rechtmäßig eine Waldfläche im Sinne des § 2 BWaldG auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bewirtschaftet.
Ausgeschlossen sind Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen.
Verwendungszweck
Mit der Förderrichtlinie Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS sollen private und kommunale Waldbesitzende dabei unterstützt werden, die Resilienz und Klimaanpassungsfähigkeit der Wälder zu stärken, die Biodiversität von Wäldern zu erhöhen sowie den wertvollen natürlichen Kohlenstoffspeicher im Wald zu erhalten.
Zusätzlich zu dem bestehenden Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement", das den Waldumbau hin zu klimaangepassten Wäldern über die Förderung gezielter Maßnahmen weiter beschleunigt, schafft das ergänzende Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS finanzielle Anreize für die Erbringung zusätzlicher Biodiversitäts- und Klimaschutzleistungen. Das kann zum Beispiel die Ausweisung von Habitatbäumen, das Belassen von Totholz im Wald oder die natürliche Waldentwicklung in Teilbereiches eines Waldes sein. Mit dem Förderprogramm soll so die Entwicklung strukturreicher, mitunter dauerwaldartig bewirtschafteter Mischwälder unterstützt werden, die eine verbesserte natürliche Walddynamik aufweisen.
Antragstellung
Eine Antragstellung ist über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) möglich.
Für das Programm Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS können Anträge voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 eingereicht werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
Bemessungsgrundlage für die Zuwendung ist die Waldfläche, für die der Antragsteller den Nachweis des klimaangepassten Waldmanagements gemäß den festgelegten Kriterien erbracht hat.
Befristung
Die Förderrichtlinie "Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS" vom 23. Dezember 2024 hat eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2026.
Die Förderrichtlinie "Klimaangepasstes Waldmanagement" vom 28. Oktober 2022 gilt unbefristet.
Weiterführende Informationen
- FNR: Informationen zum Förderprogramm und Antragstellung
- BMUV: Förderrichtlinie "Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS" vom 23. Dezember 2024, Förderkriterien und Anlagen
- BMUV: Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)
- BAnz: Förderrichtlinie "Klimaangepasstes Waldmanagement" vom 28. Oktober 2022
- BAnz: Änderung der Richtlinie "Klimaangepasstes Waldmanagement" vom 25. April 2023
Kontaktadressen
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Hofplatz 1
18276 Gülzow
Telefon+49 (0) 3843-6930-60
Fax k.A.