Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr
Programm des BMV

Letzte Aktualisierung: 15.05.2026

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. 

Verwendungszweck

Das im Jahr 2024 novellierte Klimaschutzgesetz der Bundesregierung steht im Einklang mit den Ergebnissen der Klimaschutzkonferenz von Paris. Darin wurden nationale Treibhausgasminderungsziele gesetzlich verankert. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen gegenüber 1990 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent verringert werden. Bis 2045 wird Treibhausgasneutralität angestrebt. 

Folgende Investitionen können zur Erreichung der Klimaziele unterstützt werden: 

Die Beschaffung von Bussen der folgenden Antriebssysteme oder deren Umrüstung: 

  • Batterieelektrische Antriebe (Batteriebusse, Batterie-Oberleitungsbusse),
  • Brennstoffzellenbasierte Antriebe (Brennstoffzellenbusse, Batteriebusse mit Brennstoffzellen als Range-Exten der).

Die Beschaffung und Errichtung von Infrastruktur sowie die dazugehörige technische Ausrüstung mit folgenden Eigenschaften:

  • Infrastruktur, die das Aufladen der Batterieeinheiten gewährleistet,
  • Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von Wasserstoff.

Die Erstellung von Studien und Analysen zum Einsatz von Bussen mit alternativen Antrieben.

Die Förderung von Betriebsausgaben ist im Rahmen dieser Förderrichtlinie nicht möglich.

 

Antragstellung

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMDV folgenden Projektträger beauftragt: Projektträger Jülich Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich Energie Verkehr Infrastruktur (EVI)

Lützowstraße 109

10785 Berlin

E-Mail: ptj-evi-busse@fz-juelich.de 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich in Form einer Festbetragsfinanzierung oder Anteilsfinanzierung, die bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt wird, gewährt.

Die Form der Finanzierung wird im jeweiligen Aufruf zur Förderrichtlinie bekannt gegeben. 

Befristung

Die Förderrichtlinie tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 06. Mai 2026 in Kraft. 

Die Laufzeit der Richtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027, befristet. 

Kontaktadressen

Projektträger Jülich Fachbereich EVI3

Postfach 610247
10923 Berlin

Telefon030 20199-3681
Fax k.A.

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