Förderung von Projekten im Rahmen der Material-Hub-Initiative „Materialinnovationen für ein gutes und sicheres Leben (MaterialVital)“Modul 1 – Biohybride und lebende Materialsysteme
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.
Verwendungszweck
Die geförderten Projekte sollen im Sinne der Hub-Initiative „MaterialVital“ durch die Erforschung und Entwicklung biohybrider und lebender Materialsysteme dazu beitragen, das individuelle und gesellschaftliche Wohlergehen durch neue, verbesserte Lösungsansätze für drängende Probleme unserer Zeit zu sichern und zu steigern. Gleichzeitig soll durch verbesserte (Vor-)Produkte und optimierte Prozesse die deutsche Industrie entlang der gesamten Wertschöpfungskette gestärkt und damit zur Resilienz des deutschen Wirtschaftsstandortes beigetragen werden.
Mit der Ausschreibung des Moduls 1 „Biohybride und lebende Materialsysteme“ im Rahmen der Hub-Initiative „MaterialVital“ beabsichtigt das BMBF die anwendungsoffene Förderung vorwettbewerblicher FuEuI-Projekte, deren Fokus auf der Erforschung und Entwicklung biohybrider und lebender Materialsysteme mit neuen, vorteilhaften Funktionalitäten liegt.
Gefördert werden folgende Themenfelder:
- Materialwissenschaftliche FuEuI-Projekte mit dem Fokus auf biohybride und lebende Materialsysteme
- Biohybride Materialien
- Lebende Materialien
- FuEuI-Projekt zur Erarbeitung von Praxisbeispielen für die Digitalisierung biohybrider und lebender Materialsysteme
- Wissenschaftliches Projekt zum Wissens- und Technologietransfer
Antragstellung
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF die VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ), Projektträger Materialien und Werkstoffe, beauftragt:
Ansprechpartner sind:
Dr. Silvia Ebert, Telefon: 02 11/62 14-5 83, E-Mail: ebert@vdi.de und
Dr. Leonie Lindner, Telefon: 02 11/62 14-9 09, E-Mail: lindner@vdi.de und
Egmont Fritz, Telefon: 02 11/62 14-2 64, E-Mail: fritz@vdi.de
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In einem ersten Schritt können Projektskizzen bis zum 27. Mai 2025 eingereicht werden. Die Bewertung erfolgt nach festgelegten Kriterien. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Befristung
Die Förderrichtlinie trat am 28. Januar 2025 in Kraft und ist bis zum 30. Juni 2027 gültig.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Telefon+49 211 62 14-401
Fax +49 211 62 14-484