Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – WohngebäudeKfW-Programm 296
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investierenden sowie Ersterwerbende von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden beziehungsweise Wohneinheiten.
Verwendungszweck
Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß Paragraf 640 Bürgerliches Gesetzbuch), die nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen und die Anforderungen gemäß der jeweiligen Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude/Nichtwohngebäude" (TMA) erfüllen.
Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN–WG) wird erreicht, wenn gemäß der Anlage zum Merkblatt TMA
- die Effizienzhaus-Stufe 55 erreicht,
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an die Treibhausgasemissionen in Gebäudelebenszyklus erfüllt werden,
- eine Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche besitzt,
- den Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus unterschreitet und
- keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweist.
Antragstellung
Der Kreditantrag ist vor Beginn des Vorhabens (z. B. Erwerb des Gebäudes oder Wohneinheit) bei der KfW zu stellen
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Kommunale Gebietskörperschaften erhalten einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss.
Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 Euro pro Wohneinheit.
Hinweise
Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) der entsprechenden Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.
Mehrfachförderung
Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderprodukte Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297/298, 299) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) (296, 596) für dieselbe Wohneinheit ist ausgeschlossen.
Befristung
Die Richtlinie vom 19. August 2025 trat am 1. September 2025 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2029.
Sie ersetzt die Richtlinie vom 21. August 2024.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44