Nachhaltig im Beruf – zukunftsorientiert ausbilden - NIBProgramm des BMFTR

Letzte Aktualisierung: 26.09.2025

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts und Forschungseinrichtungen. 

Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte. 

Verwendungszweck

Gefördert werden Vorhaben, die zur breiten Umsetzung einer Berufsbildung für nach haltige Entwicklung (BBNE)  in den Ausbildungsbetrieben bzw. Ausbildungs stätten und zur Stärkung der nachhaltigkeitsbezogenen beruflichen Handlungskompetenzen von Auszubildenden beitragen. Fördervoraussetzung ist, dass die Vorhaben dafür einen Beitrag zur Kompetenzstärkung des ausbildenden Personals leisten. 

Mit der zweiten Förderrichtlinie im Rahmen des Programms „Nachhaltig im Beruf“ wird das Ziel verfolgt, die Umsetzung der sozial-ökologischen Transformation in Betrieben, insbesondere in KMU, voranzubringen und zu unterstützen, so dass Betriebe nicht nur weiter am Markt bestehen, sondern die Transformation aktiv mitgestalten können. Betriebliche Wege zur Transformation sollen für die Zielgruppen transparenter, umsetzbar und aktiv gestaltbar werden. Thematisch nimmt die Förderung die Energiewende und/oder Kreislaufwirtschaft als zentrale Hebel der Transformation in den Fokus. 

Im Fokus stehen die beiden Transformationsbereiche Energiewende und Kreislaufwirtschaft. 

 

Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe ist eine Projektskizze einzureichen. 

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist mit der fachlichen und organisatorischen Begleitung des Programms beauftragt. Administrativ wird es durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See betreut.

Änderung vom 01. September 2025

Es wird die neue Nummer 7.4 Verlängerungsanträge eingefügt. Hiernach können bereits nach dieser Richtlinie geförderte Projekte einen Verlängerungsantrag zur Vertiefung ihrer Projekte bis zum 31. Oktober 2025 stellen. 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. 

Befristung

Die Richtlinie vom 10. Januar 2023 trat am 28. Januar 2023 in Kraft und ist nach der Änderung der Richtlinie vom 01. September 2025 bis zum Ablauf des 30. Juni 2027 gültig.  

Kontaktadressen

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Arbeitsbereich 4.2 Kennwort: NIB-Transformation

Postfach 201264
53142 Bonn

Telefonk.A.
Fax k.A.

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