Bayerisches Energiekreditprogramm - Energiekredit WärmeProgramme der LfA (EW5, EW6)
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro.
Antragsberechtigt sind auch:
- Genossenschaften (z. B. Bürgerenergiegenossenschaften)
- erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine,
- rechtsfähige Stiftungen,
- Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit,
- kommunale Zweckverbände sowie
- Unternehmen mit mehr als 50 Prozent öffentlicher Beteiligung.
Verwendungszweck
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen (einschließlich Neubau, Transformation und Einzelmaßnahmen) zum Ausbau der leitungsgebundenen Versorgung mit Wärme/Kälte, die auf Basis regenerativer Energien erzeugt wird.
Dies beinhaltet:
- die Erzeugung,
- die Speicherung und
- die Verteilung.
Im Bereich der Verteilung können alle Investitionen einbezogen werden, die im direkten Zusammenhang mit der Errichtung, der Modernisierung und der Erweiterung von Wärme-/Kältenetzen und deren Umfeld stehen.
Der Neubau von Wärme-/Kältenetzen ist förderfähig, sofern diese zu mindestens 75 Prozent aus regenerativen Energien bzw. Abwärme gespeist werden.
Die Transformation von Bestandsnetzen ist förderfähig, sofern dadurch eine vollständige Dekarbonisierung/Treibhausgasneutralität der Netze bis 2040 vollzogen wird. Dies erfordert, dass ein Transformationsplan, der die Anforderungen der BEW erfüllt, vorliegt.
Einzelmaßnahmen an Bestandsnetzen sind förderfähig, sofern die Bestandsnetze bereits vollständig aus regenerativen Energien bzw. Abwärme gespeist werden oder – analog zur Transformation – ein Transformationsplan vorliegt.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt mit dem Vordruck 100.
Im Rahmen der Antragstellung ist obligatorisch ein Abrufplan mit einzureichen.
Art und Höhe der Förderung
Energiekredit Wärme - EW5
Seit dem 02. Juni 2025 beträgt der Darlehenshöchstbetrag 25 Millionen Euro.
Es können Vorhaben mit förderfähigen Kosten ab 25.000 EUR gefördert werden (entfällt zum 19. März 2026).
Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent.
Energiekredit Wärme - EW6
Die LfA erweitert zum 30. Oktober 2025 ihre Produktpalette der Energiekredite um den Energiekredit Wärme (EW6), der Darlehensbeträge bis 50 Millionen Euro je Vorhaben bedient.
Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent.
Hinweise
Der Investitionsort muss auf dem Gebiet des Freistaates Bayern liegen.
Änderung vom 31. März 2025:
Es entfällt der Ausschluss von „Anlagen zur ausschließlichen Wärmeerzeugung aus Biomasse von mehr als 2 MW". Die Änderung trat am 14. April 2025 in Kraft.
Mehrfachförderung
Der Energiekredit Wärme kann grundsätzlich mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen kombiniert werden.
Befristung
Die Richtlinien für Darlehen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung
und der Nutzung erneuerbarer Energien (Bayerisches Energiekreditprogramm) vom 14. März 2024 hatten eine Laufzeit vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
Mit Bekanntmachung vom 12. Dezember 2025 wurde die Richtlinie geändert und die Laufzeit bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.
Weiterführende Informationen
- LfA: Download der Antragsformulare
- LfA: Merkblatt Haftungsfreistellung „HaftungPlus“
- LfA: Darlehens-Konditionenübersicht
- LfA: Merkblatt Energiekredit Wärme - EW5
- LfA: Merkblatt Energiekredit Wärme - EW6
- LfA: Kundeninformationsblatt zur De-minimis-Regel
- LfA: Einführung Energiekredit Wärme EW6
- Bayer. Staatskanzlei: Bayerisches Energiekreditprogramm (Richtlinie vom 14. März 2024)
- Bayerische Staatskanzlei: Änderung Bayerisches Energiekreditprogramm vom 12. Dezember 2025
Kontaktadressen
LfA Förderbank Bayern (LfA)
Königinstraße 17
80539 München
Telefon+49(0) 89 2124 1000
Fax +49(0) 89 2124 2440
