Wohneigentum für Familien (Bestandsförderung) "Jung kauft Alt"KfW-Programm 308

Letzte Aktualisierung: 10.01.2025

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung errichten oder erwerben möchten.

Dies ist jede natürliche Person als alleiniger Antragsteller oder jeder förderfähige Haushalt,

  • die/der zu mindestens 50 Prozent (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchte und
  • in dessen Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW geboren war und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90 000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10 000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreitet.

Jedes Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen.

Verwendungszweck

Gefördert wird der Erwerb von Bestandsgebäuden,

  • für die ein aktueller Gebäudeenergieausweis der Klassen F, G oder H ausgestellt wurde und
  • die innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage mindestens auf das energetische Niveau eines Effizienzhaus­standards 70 EE oder Effizienzhausstandards Denkmal EE gemäß den Anforderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude saniert werden.

Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen.

Fördergegenstand ist maximal eine Wohneinheit. Der Erwerb darf ausschließlich zur Selbstnutzung erfolgen.

Antragstellung

Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner der KfW zu stellen. 

Die KfW hat das Verfahren wie folgt beschrieben:

1. Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beauftragen

Energieeffizientes Sanieren erfordert umfang­reiches Fach­wissen. Eine Expertin oder ein Experte für Energie­effizienz stellt sicher, dass die Maß­nahmen zum ge­wünschten Er­gebnis führen.

Zugelassen sind alle Expertinnen und Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen

Sprechen Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungs­verträgen oder dem Kauf­vertrag mit einem Finanzierungspartner. Hier beantragen Sie auch Ihren Förder­kredit. 

Wichtig: Beantragen Sie Ihren Förder­kredit beim Finanzierungs­partner, bevor Sie mit Ihrem Vor­haben beginnen – also vor dem Kauf der Wohn­immobilie.

3. Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten 

Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Förder­mittel für Sie reserviert. Jetzt können Sie

  • den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungs­partner abschließen,
  • die Immobilie kaufen und
  • mit der Sanierung beginnen.

4. Nachweise einreichen

Haben Sie die Sanierungsarbeiten abge­schlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner möglichst schnell die „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz für Sie aus­stellt.

Außerdem benötigen wir folgende Nachweise:

  • Eigentumsnachweis durch Grundbuchauszug
  • Nachweis der Selbstnutzung durch Melde­bestätigung oder Melde­bescheinigung
  • Kaufvertrag

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.

Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den Eigentumserwerb inklusive (anteilige) Grundstückskosten. Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten.

Umfang und Höhe der Förderung Iegt der Bund im Einvernehmen mit der KfW nach Nummer 7.1 der Richtlinie fest. Weitere Einzelheiten sind in dem zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils geltenden Merkblatt Jung kauft Alt "WEG - Bestandserwerb" geregelt. 

Für mehr Informationen siehe Links unten.

Befristung

Diese Richtlinie trat am 1. Januar 2025 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2025.

Kontaktadressen

KfW

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44

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