Wohneigentum für Familien (Bestandsförderung) "Jung kauft Alt"KfW-Programm 308
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung errichten oder erwerben möchten.
Dies ist jede natürliche Person als alleiniger Antragsteller oder jeder förderfähige Haushalt,
- die/der zu mindestens 50 Prozent (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchte und
- in dessen Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW geboren war und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
- deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90 000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10 000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreitet.
Jedes Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen.
Verwendungszweck
Gefördert wird der Erwerb von Bestandsgebäuden,
- für die ein aktueller Gebäudeenergieausweis der Klassen F, G oder H ausgestellt wurde und
- die innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage mindestens auf das energetische Niveau eines Effizienzhausstandards 70 EE oder Effizienzhausstandards Denkmal EE gemäß den Anforderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude saniert werden.
Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen.
Fördergegenstand ist maximal eine Wohneinheit. Der Erwerb darf ausschließlich zur Selbstnutzung erfolgen.
Antragstellung
Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner der KfW zu stellen.
Die KfW hat das Verfahren wie folgt beschrieben:
1. Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beauftragen
Energieeffizientes Sanieren erfordert umfangreiches Fachwissen. Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz stellt sicher, dass die Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen.
Zugelassen sind alle Expertinnen und Experten für Energieeffizienz, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
Sprechen Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag mit einem Finanzierungspartner. Hier beantragen Sie auch Ihren Förderkredit.
Wichtig: Beantragen Sie Ihren Förderkredit beim Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen – also vor dem Kauf der Wohnimmobilie.
3. Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten
Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Fördermittel für Sie reserviert. Jetzt können Sie
- den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abschließen,
- die Immobilie kaufen und
- mit der Sanierung beginnen.
4. Nachweise einreichen
Haben Sie die Sanierungsarbeiten abgeschlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner möglichst schnell die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz für Sie ausstellt.
Außerdem benötigen wir folgende Nachweise:
- Eigentumsnachweis durch Grundbuchauszug
- Nachweis der Selbstnutzung durch Meldebestätigung oder Meldebescheinigung
- Kaufvertrag
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den Eigentumserwerb inklusive (anteilige) Grundstückskosten. Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten.
Umfang und Höhe der Förderung Iegt der Bund im Einvernehmen mit der KfW nach Nummer 7.1 der Richtlinie fest. Weitere Einzelheiten sind in dem zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils geltenden Merkblatt Jung kauft Alt "WEG - Bestandserwerb" geregelt.
Für mehr Informationen siehe Links unten.
Befristung
Diese Richtlinie trat am 1. Januar 2025 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2025.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44