Bundesförderung für transformative KlimaschutzprojekteProgramm des BMWK
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Verwendungszweck
Gefördert werden umsetzungsorientierte Klimaschutzprojekte, die zum langfristigen Ziel eines THG-neutralen Wirtschafts- und Konsummodels beitragen und in den klimarelevanten Handlungsfeldern Kommune, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung bundesweit substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten. Der transformative Aspekt der Projekte soll diese inhaltlich von bisherigen und laufenden, nicht geförderten Aktivitäten der Skizzeneinreicher bzw. Antragsteller abgrenzen.
Transformative Projekte im Sinne dieser Förderrichtlinie sind gekennzeichnet durch:
- Lösungsansätze, die Hemmnisse bei der Erschließung erheblicher Treibhausgasminderungs- und Transformations potenziale konkret benennen und durch ihre Anwendung überwinden;
- Beiträge, mit denen mögliche Zielkonflikte zwischen der Transformation zur Treibhausgasneutralität und sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeitszielen überwunden werden;
- Organisationsstrukturen mit lokalen Netzwerken, um in den Projekten entwickelte Maßnahmen bundesweit umzu setzen (beispielsweise mit Hilfe von Ehrenamtlichen);
- hohe bundesweite Sichtbarkeit, Verständlichkeit und Anschlussfähigkeit bei den Zielgruppen des Projekts;
- Einbeziehung und Mitwirkung relevanter externer Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die über einen Zugang zu den im Projekt adressierten Zielgruppen verfügen;
- plausible Wirkketten und quantifizierte Ziele für die THG-Minderung auf Basis der zu dieser Förderrichtlinie beglei tend unter www.klimaschutz.de zur Verfügung gestellten „Arbeitshilfe zur Ermittlung der Treibhausgasminderung“;
- eine Strategie zur Verstetigung der Projektinhalte bzw. der Projektergebnisse nach Ende der Förderung;
- plausibles projektinternes Monitoring der Zielerreichung.
Antragstellung
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
1. Schritt: Skizzeneinreichung zu bestimmten Stichtagen
2. Schritt: Skizzen, die die formellen Voraussetzungen erfüllen und den Bewertungskriterien entsprechen werden zur Antragstellung aufgefordert.
Projektskizzen und förmliche Förderanträge sind über das elektronische Antragsportal „easy-Online“ zu stellen.
Die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH ist mit der Administration der Fördermaßnahme beauftragt.
Telefon: +49 30/72618 0330, E-Mail: nki-transformative-klimaschutzprojekte@z-u-g.org
Bewilligungsbehörde ist das BMWK.
Art und Höhe der Förderung
Zuwendungen erfolgen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt werden, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Die Finanzierung erfolgt als Anteilfinanzierung.
Befristung
Die Förderrichtlinie trat am 01. November 2024 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2027.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstr. 69 - 71
10963 Berlin
Telefon+49 30 700 180 000
Fax k.A.