Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) Programm des BMWK und der BAFA
Antragsberechtigte
Das Angebot einer Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an folgende Zielgruppen:
- Eigentümer von Wohgebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Nießbrauchberechtigte
- Mieter/Pächter
Antragsberechtigt sind allerdings nicht die Gebäudeeigentümer selbst, sondern stattdessen die Berater. Auch der Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt. Dieser ist aber verpflichtet, Ihnen ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.
Verwendungszweck
Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können.
Im Rahmen dieser Energieberatung zeigt Ihnen ein Energieberater, wie Sie Energie sparen können. Der Energieberater ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstellt er für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Er schlägt Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Der Energieberater weist auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse fasst er in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, den er Ihnen aushändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert.
Sie haben die Wahl, ob der Energieberater entweder:
- die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem BEG-Effizienzhaus darstellt oder
- aufzeigt, wie das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann.
Ihre persönlichen Verhältnisse oder Wünsche können bei einer Energieberatung in bestimmtem Umfang berücksichtigt werden. So haben Sie die Wahl zwischen zwei Beratungsalternativen.
Gleichgültig aber, für welche Variante Sie sich bei einer Energieberatung entscheiden: Sie sollten den Energieberater bitten, Ihnen die Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) darzustellen. Der iSFP ist ein neu entwickeltes Beratungsinstrument und präsentiert Ihnen die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und mit besonderer Anschaulichkeit.
Antragstellung
- Der Energieberater/Die Energieberaterin stellt beim BAFA einen Zuschussantrag für Ihr Wohngebäude und erhält nach Prüfung des Antrags einen Förderbescheid. Bitte beachten Sie, dass Sie den Vertrag mit dem Energieberater/der Energieberaterin erst nach Antragstellung schließen dürfen. Alternativ kann der Vertrag vor Antragstellung mit einer Vorbehaltsklausel geschlossen werden, nach der die Wirksamkeit des Vertrags von der Förderzusage der Bewilligungsbehörde abhängig ist
- Der Energieberater/Die Energieberaterin hat nun maximal neun Monate Zeit, die Beratung durchzuführen und Ihnen den Energieberatungsbericht auszuhändigen sowie zu erläutern (nutzen Sie diese Gelegenheit, um dem Berater Fragen zu stellen!). Für seine/ihre Beratungsleistung stellt Ihnen der Energieberater/die Energieberaterin eine um den Zuschuss reduzierte Rechnung aus.
- Nach dem Erläuterungsgespräch, das mit Ihrem Einverständnis auch telefonisch geführt werden kann, müssen Sie und der Energieberater/die Energieberaterin noch die Verwendungsnachweiserklärung unterzeichnen. Diese legt der Energieberater/die Energieberaterin zusammen mit der Rechnung und dem Energieberatungsbericht dem BAFA zur Prüfung vor. Zuletzt wird der Zuschuss an den Berater/die Beraterin ausgezahlt.
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird. Der Berater ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.
Hinweise
Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn:
- Ihr Gebäude in Deutschland steht,
- der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt,
- das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.
Mehrfachförderung
Die Energieberatung kann zusätzlich durch Kommunen oder Bundesländer gefördert werden.
Weitere Informationen im Internet
BAFA: Allgemeine Information zur Förderung
BAFA: Informationen für Beratungssuchende
BAnZ: Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude
Kontaktadressen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin