ERP-Förderkredit Digitalisierung (mit Haftungsfreistellung); ERP-Förderkredit Innovation (mit Haftungsfreistellung)KfW-Programme 511, 512, 513 und 514
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmen und Freiberufler, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, mit einem Jahresgruppenumsatz von bis zu 500 Millionen Euro.
Voraussetzung ist der Sitz in Deutschland oder Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland.
Verwendungszweck
Der ERP-Förderkredit Digitalisierung fördert Vorhaben, die auf die Digitalisierung von Unternehmen zielen – von neuer Hard- und Software über digitale Geschäftsmodelle bis hin zum Einsatz von Zukunftstechnologien wie künstlicher Intelligenz.
Neben Investitionen können auch die laufenden Kosten von Digitalisierungsvorhaben gefördert werden.
Der ERP-Förderkredit Digitalisierung wird – abhängig von der Art des Vorhabens – in drei Stufen vergeben:
- Stufe 1 – Basisdigitalisierung
- Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung
- Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung
Die Konditionen werden mit jeder Stufe besser, am besten sind sie in Stufe 3. Das bedeutet: Je größer und anspruchsvoller das Vorhaben, desto attraktiver sind die Zinssätze und Förderzuschüsse des Kredits.
Der ERP-Förderkredit Innovation fördert innovative Unternehmen und Innovationsvorhaben – von einfachen Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsverbesserungen bis zu umfassenden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und ihrer Umsetzung. Auch Innovationen in den Bereichen Marketing, Organisation und Geschäftsmodelle sind förderfähig.
Gefördert werden sowohl Investitionen als auch laufende Kosten.
Je nach Art des Vorhabens wird der ERP-Förderkredit Innovation in drei Stufen vergeben:
- Stufe 1 – Basisinnovationen
- Stufe 2 – LevelUp-Innovationen
- Stufe 3 – HighEnd-Innovationen
Dabei werden die Konditionen mit jeder Stufe besser, am besten sind sie in Stufe 3. Das heißt: Die Zinssätze und Förderzuschüsse des Kredits werden umso attraktiver, je anspruchsvoller das Vorhaben ist – je höher also der Innovationsgrad Ihrer Maßnahme, desto günstigere Konditionen bekommen Sie.
Antragstellung
Bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen, erfolgt die Antragstellung über die Hausbank (Finanzierungspartner der KfW). Sobald Sie die Zusage der KfW für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie den Kreditvertrag beim Finanzierungspartner abschließen.
Art und Höhe der Förderung
Der ERP-Förderkredit Digitalisierung und der ERP-Förderkredit Innovation werden als zinsverbilligte Kreditprogramme angeboten.
Die Förderung erfolgt anreizbasiert: Je stärker das Vorhaben den digitalen Reifegrad des Kredit nehmers erhöht bzw. je höher die erwartete Innovationskraft des Vorhabens ist, desto niedriger liegt der Darlehenszinssatz.
Die Konditionen und die Höhe der Zinsvergünstigung werden jeweils in 3 Stufen gestaffelt:
- Basisförderung
- LevelUp-Förderung
- HighEnd-Förderung
Die Zinsverbilligung nimmt von Stufe 1 bis Stufe 3 zu, die HighEnd Förderung hat die günstigsten Konditionen. Eine vorangegangene Förderung in einer niedrigeren Stufe ist für die Förderung in einer höheren Stufe nicht notwendig.
Es besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Kreditantrag, jedoch spätestens 3 Monate nach Kreditzusage, einen Förderzuschuss zu beantragen. Dieser Zuschuss wird ausschließlich für die Stufen LevelUp-Förderung und HighEnd-Förderung angeboten, wobei er in der HighEnd-Förderung höher sein wird.
Hinweise
Diese Förderprogramme ersetzen die bisherigen Programme ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380) und ERP-Mezzanine für Innovation (360, 361, 364).
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
KfW
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44