ERP-Förderkredit Digitalisierung (mit Haftungsfreistellung); ERP-Förderkredit Innovation (mit Haftungsfreistellung)KfW-Programme 511, 512, 513 und 514

Letzte Aktualisierung: 04.07.2025

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmen und Freiberufler, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, mit einem Jahresgruppenumsatz von bis zu 500 Millionen Euro.

Voraussetzung ist der Sitz in Deutschland oder Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland.  

Verwendungszweck

Der ERP-Förderkredit Digitalisierung fördert Vorhaben, die auf die Digitalisierung von Unternehmen zielen – von neuer Hard- und Software über digitale Geschäfts­modelle bis hin zum Einsatz von Zukunfts­technologien wie künstlicher Intelligenz.

Neben Investitionen können auch die laufenden Kosten von Digitalisierungs­vorhaben gefördert werden.

Der ERP-Förderkredit Digitalisierung wird – abhängig von der Art des Vorhabens – in drei Stufen vergeben:

  • Stufe 1 – Basisdigitalisierung
  • Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung
  • Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung

Die Konditionen werden mit jeder Stufe besser, am besten sind sie in Stufe 3. Das bedeutet: Je größer und anspruchs­voller das Vorhaben, desto attraktiver sind die Zins­sätze und Förder­zuschüsse des Kredits.

Der ERP-Förderkredit Innovation fördert innovative Unternehmen und Innovations­vorhaben – von einfachen Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungs­verbesserungen bis zu umfassenden Forschungs- und Entwicklungs­vorhaben und ihrer Umsetzung. Auch Innovationen in den Bereichen Marketing, Organisation und Geschäfts­modelle sind förder­fähig.

Gefördert werden sowohl Investitionen als auch laufende Kosten.

Je nach Art des Vorhabens wird der ERP-Förderkredit Innovation in drei Stufen vergeben:

  • Stufe 1 – Basisinnovationen
  • Stufe 2 – LevelUp-Innovationen
  • Stufe 3 – HighEnd-Innovationen

Dabei werden die Konditionen mit jeder Stufe besser, am besten sind sie in Stufe 3. Das heißt: Die Zinssätze und Förder­zuschüsse des Kredits werden umso attraktiver, je anspruchs­voller das Vorhaben ist – je höher also der Innovations­grad Ihrer Maßnahme, desto günstigere Konditionen bekommen Sie.

 

Antragstellung

Bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen, erfolgt die Antragstellung über die Hausbank (Finanzierungspartner der KfW). Sobald Sie die Zusage der KfW für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie den Kreditvertrag beim Finanzierungs­partner abschließen.

Art und Höhe der Förderung

Der ERP-Förderkredit Digitalisierung und der ERP-Förderkredit Innovation werden als zinsverbilligte Kreditprogramme angeboten.  

Die Förderung erfolgt anreizbasiert: Je stärker das Vorhaben den digitalen Reifegrad des Kredit nehmers erhöht bzw. je höher die erwartete Innovationskraft des Vorhabens ist, desto niedriger liegt der Darlehenszinssatz.

Die Konditionen und die Höhe der Zinsvergünstigung werden jeweils in 3 Stufen gestaffelt:

  1. Basisförderung
  2. LevelUp-Förderung
  3. HighEnd-Förderung

Die Zinsverbilligung nimmt von Stufe 1 bis Stufe 3 zu, die HighEnd Förderung hat die günstigsten Konditionen. Eine vorangegangene Förderung in einer niedrigeren Stufe ist für die Förderung in einer höheren Stufe nicht notwendig. 

Es besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Kreditantrag, jedoch spätestens 3 Monate nach Kreditzusage, einen Förderzuschuss zu beantragen. Dieser Zuschuss wird ausschließlich für die Stufen LevelUp-Förderung und HighEnd-Förderung angeboten, wobei er in der HighEnd-Förderung höher sein wird. 

Hinweise

Diese Förderprogramme ersetzen die bisherigen Programme ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380) und ERP-Mezzanine für Innovation (360, 361, 364). 

Kontaktadressen

KfW

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44

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