DigitalisierungskreditProgramm der LfA
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich neu gegründeter Unternehmen und Angehörige freier Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern, soweit deren Jahresumsatz (Gruppenumsatz) 500 Millionen Euro nicht übersteigt. Basisdigitalisierungen können nur bei KMU gefördert werden.
Verwendungszweck
Die Förderung zielt darauf ab, die Digitalisierung der Unternehmen zu beschleunigen.
Es werden
- Investitionen in Digitalisierungsvorhaben
- und den mit dem Vorhaben verbundenen Betriebsmittelbedarf
gefördert.
Antragstellung
Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt über die Hausbank.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in drei Stufen: Je anstruchsvoller das Vorhaben, desto günstiger sind die Zinssätze:
Stufe 1: Basisdigitalisierungen (Antragsberechtigung nur als KMU)
a) Anschaffung notwendiger Hard- und Softwarelösungen
b) Einrichtung oder Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze
c) Migration auf Cloudtechnologie
- Darlehenshöchstbetrag: 7,5 Mio. EUR
- 1 % Tilgungszuschuss
Stufe 2: LevelUp-Digitalisierungen
a) Digitale Transformation (systematische Erfassung und Verwendung von Daten)
b) IT-Sicherheit
c) Mitarbeiterweiterbildung und Wissenstransfer im Unternehmen
- Darlehenshöchstbetrag: 15 Mio. EUR
- ERP-Förderzuschuss der KfW möglich. Die Höhe des ERP-Förderzuschusses wird auf kfw.de/511-konditionen veröffentlicht und beträgt maximal 200.000 EUR
Stufe 3: HighEnd-Digitalisierung
a) Große LevelUp-Digitalisierung: Jedes in Stufe 2 förderfähige Vorhaben, wenn der Kreditbetrag 3 % des letzten Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe übersteigt
b) Einsatz von Zukunftstechnologien (Einsatz von Big Data Anwendungen, Künstliche Intelligenz (KI), Weiterbildung in Hinblick auf Zukunftstechnologien)
- Darlehenshöchstbetrag: 15 Mio. EUR
- ERP-Förderzuschuss der KfW möglich. Die Höhe des ERP-Förderzuschusses wird auf kfw.de/511-konditionen veröffentlicht und beträgt maximal 200.000 EUR
Hinweise
Zum 23. Oktober 2025 erfolgten Produktanpassungen. Es wurden zusätzliche Förderausschlüsse aufgenommen und die Förderbedingungen zu Stufe 3 b) Künstliche Intelligenz umformuliert.
Mehrfachförderung
Soweit die maßgeblichen Beihilfehöchstwerte der EU nicht überschritten werden kann der Digitalisierungskredit mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen kombiniert werden.
Befristung
Durch die Änderung der Richtlinie vom 30. Juni 2025 wurde aus dem Innovationskredit 4.0 der Innovationskredit und der Digitalisierungskredit (vgl. Nr. 4.2 zweiter Spiegelstrich der Richtlinie).
Die Richtlinie hatte eine Laufzeit vom 01. August 2019 bis zum 31. Dezember 2025. Mit Bekanntmachung vom 20. November 2025 (BayMBl. 2025 Nr. 506 vom 3. Dezember 2025) wurde die Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
LfA Förderbank Bayern (LfA)
Königinstraße 17
80539 München
Telefon+49(0) 89 2124 1000
Fax +49(0) 89 2124 2440
