DigitalisierungskreditProgramm der LfA
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich neu gegründeter Unternehmen und Angehörige freier Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern, soweit deren Jahresumsatz (Gruppenumsatz) 500 Millionen Euro nicht übersteigt. Basisdigitalisierungen können nur bei KMU gefördert werden.
Verwendungszweck
Die Förderung zielt darauf ab, die Digitalisierung der Unternehmen zu beschleunigen.
Es werden
- Investitionen in Digitalisierungsvorhaben
- und den mit dem Vorhaben verbundenen Betriebsmittelbedarf
gefördert.
Antragstellung
Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt über die Hausbank.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in drei Stufen: Je anstruchsvoller das Vorhaben, desto günstiger sind die Zinssätze:
Stufe 1: Basisdigitalisierungen (Antragsberechtigung nur als KMU)
a) Anschaffung notwendiger Hard- und Softwarelösungen
b) Einrichtung oder Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze
c) Migration auf Cloudtechnologie
- Darlehenshöchstbetrag: 7,5 Mio. EUR
- 1 % Tilgungszuschuss
Stufe 2: LevelUp-Digitalisierungen
a) Digitale Transformation (systematische Erfassung und Verwendung von Daten)
b) IT-Sicherheit
c) Mitarbeiterweiterbildung und Wissenstransfer im Unternehmen
- Darlehenshöchstbetrag: 15 Mio. EUR
- ERP-Förderzuschuss der KfW möglich. Die Höhe des ERP-Förderzuschusses wird auf kfw.de/511-konditionen veröffentlicht und beträgt maximal 200.000 EUR
Stufe 3: HighEnd-Digitalisierung
a) Große LevelUp-Digitalisierung: Jedes in Stufe 2 förderfähige Vorhaben, wenn der Kreditbetrag 3 % des letzten Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe übersteigt
b) Einsatz von Zukunftstechnologien (Big Data Anwendungen, Integration von KI, Weiterbildung in Hinblick auf Zukunftstechnologien)
- Darlehenshöchstbetrag: 15 Mio. EUR
- ERP-Förderzuschuss der KfW möglich. Die Höhe des ERP-Förderzuschusses wird auf kfw.de/511-konditionen veröffentlicht und beträgt maximal 200.000 EUR
Mehrfachförderung
Soweit die maßgeblichen Beihilfehöchstwerte der EU nicht überschritten werden kann der Digitalisierungskredit mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen kombiniert werden.
Befristung
Die Bekanntmachung trat am 1. August 2019 in Kraft. Sofern nicht aufgrund einer Änderung der AGVO oder der De-minimis-Verordnung eine frühere Anpassung geboten ist, tritt sie mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Durch die Änderung der Richtlinie vom 30. Juni 2025 wurde aus dem Innovationskredit 4.0 der Innovationskredit und der Digitalisierungskredit (vgl. Nr. 4.2 zweiter Spiegelstrich der Richtlinie).
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
LfA Förderbank Bayern (LfA)
Königinstraße 17
80539 München
Telefon+49(0) 89 2124 1000
Fax +49(0) 89 2124 2440