Globale Wertschöpfung: Umdenken und Perspektiven für eine kreislauffähige Zukunft - CircularGlowUpProgramm des BMFTR im Rahmen von Eureka
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik deutlich übertreffen.
Verwendungszweck
Ziel der Förderrichtlinie ist es, im Rahmen von Eureka Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zu fördern und Unternehmen hin zu einer kreislauffähigen Wertschöpfung zu befähigen. Diese kooperativen vorwettbewerblichen Forschungsvorhaben (Verbundprojekte) schaffen mit ihren Produkten, Dienstleistungen und Verfahren eine Basis zur Stärkung der Wertschöpfung in Deutschland und ermöglichen die Entwicklung von Systemen der kreislauffähigen Wertschöpfung. Ein gemeinsames Verständnis von nachhaltigen Produkten, Produktion und Nutzung soll sowohl im Industriebereich (B2B) als auch im Konsumentenbereich (B2C) neu geschaffen werden.
Antragstellung
Mit der Abwicklung wurde der Projektträger Karlsruhe (PTKA) beauftragt.
Ansprechpartner:
Herr Daniel Adam und Herr Kai Martin Lickint, Telefon: +49 7 21/6 08-3 14 15, E-Mail: cvc@ptka.kit.edu
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt:
Im ersten Schritt können bis spätestens 30. September 2025 Projektskizzen eingereicht werden.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen zur Antragstellung aufgefordert.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
In der Regel gelten folgende Förderquoten:
- 40 Prozent für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, mit mehr als 1 000 Mitarbeitenden
- 50 Prozent für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, mit 250 bis 1 000 Mitarbeitenden
- 60 Prozent für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, mit weniger als 250 Mitarbeitenden
- 100 Prozent für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen (bei Hochschulen zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent)
Befristung
Die Förderrichtlinie vom 05. Juni 2025 trat am 02. Juli 2025 in Kraft und hat eine Gültigkeit bis zum 30. Juni 2027
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Projektträger Karlsruhe (PTKA) Produktion, Dienstleistung und Arbeit Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Telefon+49 (0)721 608-25281
Fax +49 (0)721 608-99200