Nachhaltige Produktion und Nutzung von Biomasse (Green ERA-Hub)zur Förderung internationaler Verbundvorhabenim Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Verwendungszweck
Es sollen Forschungsprojekte gefördert werden, die zu einer modernen, widerstandsfähigen, zuverlässigen und bezahlbaren Biomasseproduktion beitragen, entweder durch innovative Züchtungsmethoden für verbesserte Kulturen oder durch die Nutzung von nicht essbarer Biomasse und/oder Zwischenprodukten aus verschiedenen Quellen in einem Kaskadennutzungsansatz.
Zuwendungsfähig sind Projektskizzen beziehungsweise Vorhaben zu den zwei thematischen Schwerpunkten der englischsprachigen Bekanntmachung, die im Internetportal des Green ERA-Hub unter http://www.submission-greenerahub.eu publiziert ist. Dies sind die Themen:
- A – Pflanzenzüchtung für verbesserte Resilienz und Gesundheit von Nutzpflanzen, Umwelt und Boden
- B – Biotechnologische Ansätze zur Verbesserung der Biomassenutzung
Es werden transnationale Verbundprojekte mit mindestens drei Partnern aus mindestens drei der in der Ausschreibung beteiligten Länder, Irland, Belgien, Luxemburg, Großbritannien und Bosnien-Herzegowina gefördert. Die vor geschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von maximal 36 Monaten möglich ist. Es ist erforderlich, dass die Projekte hinsichtlich des Arbeitsvolumens zwischen den beteiligten internationalen Partnern ausbalanciert sind.
Antragstellung
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR den Projektträger beauftragt Jülich (PtJ) beauftragt.
Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt:
- 1. Stufe: Ideenskizzeneinreichung bis spätestens 28. November 2025 (12:00 Uhr)
- 2. Stufe: Erfolgreich ausgewählte Ideen werden zur Skizzeneinreichung bis zum 25. März 2026 (14:00 Uhr) aufgefordert.
- 3. Stufe: In der dritten Verfahrensstufe werden die deutschen Projektpartner positiv begutachteter und zur Förderung empfohlener Projektskizzen vom Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Laufzeit der zu fördernden Vorhaben beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, darf allerdings pro Verbund 500 000 Euro für alle deutschen Partner zusammen nicht überschreiten (inklusive Projektpauschale).
Befristung
Die Förderrichtlinie trat am 27. September 2025 in Kraft und ist zunächst bis zum 30. Juni 2027 befristet.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Projektträger Jülich Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Telefon02461 61-2626
Fax 02461 61-5837