Bayerisches Förderprogramm für den Erwerb von emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb in BayernProgramm des StMWi
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben.
Verwendungszweck
Gefördert werden Erwerb und Leasing von emissionsfreien oder sauberen neuen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzellen- oder Wasserstoff-Verbrennerantrieb.
Als Neufahrzeug gelten Fahrzeuge,
- die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Verkauf angeboten werden und
- noch nicht verkehrsrechtlich zugelassen wurden oder
- Fahrzeuge mit einer vorherigen einmaligen Zulassung auf den Hersteller bzw. den Händler und einer maximalen Laufleistung von 10 000 km. In diesem Fall darf das Fahrzeug bei Erstzulassung nicht gefördert worden sein.
Das Fahrzeug muss in Bayern auf den Zuwendungsempfänger zugelassen sein und an einem Sitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers in Bayern stationiert sein. Außerdem muss es während der Zeit der Zweckbindung in Benutzung sein und mindestens 20.000 Kilometer pro Kalenderjahr zurücklegen.
Antragstellung
Der Freistaat Bayern beauftragt einen Projektträger mit der Abwicklung des Förderprogramms.
Dieser ist auch beliehene Bewilligungsstelle.
Anträge können im Rahmen von öffenltichen Förderaufrufen getätigt werden. Ein erster Aufruf ist für Anfang 2026 geplant.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form eines Zuschusses im Rahmen einer Projektförderung.
Bemessungsgrundlage sind dabei die jeweiligen Investitionsmehrausgeben.
Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Zuwendungssumme pro Fahrzeug variiert je nach Fahrzeugklasse (N1 bis N3) und wird in den Förderaufrufen festgesetzt.
Mehrfachförderung
Eine Zuwendung ist ausgeschlossen, wenn die Antragsteller für das Projekt Zuwendungen aus öffentlichen Programmen des Bundes, der Länder, der EU oder sonstiger öffentlicher Zuwendungsgeber erhalten.
Befristung
Das Bayerisches Förderprogramm für den Erwerb von emissionsfreien und sauberen
Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb in Bayern vom 19. November 2025 tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2028 gültig.