E-Auto-Förderprogramm mit sozialer Staffelung
Programm des BMUKN

Letzte Aktualisierung: 06.02.2026

Antragsberechtigte

Privatpersonen, die ihr Elektroauto oder bestimmte Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Reichweitenverlängerer nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen haben.

 

 

Verwendungszweck

Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet.

Förderfähig sind alle erstmals, im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb.

Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen.

Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in die Förderung aufgenommen werden, wird noch geprüft.

 

 

Antragstellung

Die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 über das Online-Portal eingereicht werden. 

Förderanträge können rückwirkend für Neuzulassungen ab 01. Januar 2026 gestellt werden. 

Art und Höhe der Förderung

Basisförderung für batterieelektrische Fahrzeuge: 3.000 Euro

Basisförderung für Plug-In-Hybride oder Range Extender: 1.500 Euro

zusätzliche Förderung für Familien:

  • pro Kind 500 Euro
  • maximal 1.000 Euro (bis zu zwei Kinder werden berücksichtigt

Soziale Staffelung

  • plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr
  • plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr

Hinweise

  • Programm gilt für Neuzulassungen ab dem 01. Januar 2026
  • Alle geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate gehalten werden. 
  • Fördermittel reichen für ca. 800.000 Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029

Befristung

Die entsprechende Förderrichtlinie wurde noch nicht veröffentlicht. 

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