Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Moorbodenflächen - Förderrichtlinie Palu
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen und -gesellschaften. Sie müssen ihren Sitz bzw. eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Verwendungszweck
Gefördert werden die Konzipierung, Planung und Umsetzung von Moorbodenschutzmaßnahmen, die auf eine dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung von Moorbodenflächen abzielen, die als land- und forstwirtschaftliche Flächen gelten (nachfolgend als land- und forstwirtschaftlich genutzte Moorbodenflächen bezeichnet).
Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Moorbodenflächen nach erfolgreicher Wiedervernässung gefördert.
Dies schließt auch die Förderung von Produktion, Aufbereitung, Verwertung oder Vermarktung von Erzeugnissen ein, die nicht in Anhang I AEUV aufgelistet sind.
Die Förderrichtlinie ist in vier Fördermodule aufgeteilt:
- Fördermodul 1: Beratungsleistungen zu Wiedervernässung, Nutzungsmöglichkeiten und betrieblichen Umsetzungskonzepten,
- Fördermodul 2: Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für ein Wassermanagement zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung,
- Fördermodul 3: Kompensation der Auswirkungen einer dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung,
- Fördermodul 4: Maßnahmen zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Flächen nach erfolgreicher Wiedervernässung.
Antragstellung
Das Bundesumweltministerium hat die Landwirtschaftliche Rentenbank mit der Abwicklung des Förderprogramms Palu beauftragt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um die Einreichung von Interessenbekundungen, die Antragstellung sowie das Förderprogramm an und stellt auf ihrer Website umfassende Informationen zur Verfügung, um Förderinteressenten, Antragstellende und Zuwendungsempfangende zu unterstützen.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt
Für Vorhaben der Fördermodule 1, 2 und 4 erfolgt die Zuwendungsgewährung auf Ausgabenbasis.
Die Zuwendungen in Fördermodul 3 (Kompensation der Auswirkungen einer dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung) werden flächenbezogen als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Mehrfachförderung
Eine Kumulierung dieser Förderung mit anderen öffentlichen Fördermitteln (der EU, des Bundes oder der Länder) für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich. Eine Kumulierung mit Programmkrediten der Rentenbank ist bis maximal zur Höhe der zulässigen Beihilfeintensitäten möglich.
Befristung
Diese Förderrichtlinie trat am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2029 befristet.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Landwirtschaftliche Rentenbank
Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main
Telefon+49 (0)69 2107 950
Fax k.A.
