Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen
bei der Vergärung von WirtschaftsdüngernProgramm des BMLEH
Antragsberechtigte
Gefördert werden
- landwirtschaftliche Unternehmen,
- gewerbliche Unternehmen und
- kommunale Unternehmen, sofern sie selbstständige Betriebe sind.
Antragsberechtigt sind Unternehmen im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) mit Betriebsstätte oder Niederlassung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Verwendungszweck
Im Rahmen der Förderrichtlinie werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter gefördert. Dazu gehören Maschinen, Geräte, Anlagen und bauliche Einrichtungen, die durch die Schaffung der baulichen und technischen Voraussetzungen dem in der Förderrichtlinie aufgeführten Zuwendungszweck dienen.
Dieser ist die Reduzierung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen (insbesondere Methan) aus dem Umgang mit Wirtschaftsdüngern durch die zusätzliche Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen. Gleichzeitig soll durch die energetische Nutzung dieser Substrate ein Beitrag zur Erhöhung der Produktion erneuerbarer Energien geleistet werden
Antragstellung
Anträge sind über das elektronische Online-Antragssystm (easy-Online) eingereicht werden.
Anträge für bauliche Maßnahmen können bis zum 31. Dezember 2028 gestellt werden.
Anträge für die Förderung von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie der damit verbundenen investitionsbegleitenden Maßnahmen und der Sachkundigen Begleitung können bis zum bis zum 30. Juni 2029 gestellt werden.
Nähere Informationen zur Förderrichtlinie und zum Antragsverfahren finden sich auf der Internetseite der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR e. V.).
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Wege einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Die Zuschusshöhe bemisst sich jeweils an den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Förderung ist auf 300.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt.
Mehrfachförderung
Vorhaben, die aus Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme gefördert werden, dürfen nicht gleichzeitig nach diesen Grundsätzen kombiniert und gefördert werden.
Befristung
Diese Richtlinie trat am 21. April 2026 in Kraft und hat eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2029.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) OT Gülzow
Hofplatz 1
18276 Gülzow-Prüzen
Telefon+49 3843 6930-450
Fax k.A.
