Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw
Programm des BMV

Letzte Aktualisierung: 22.05.2026

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt. 

Verwendungszweck

Gegenstand der Förderung ist die Anschaffung und Errichtung von öffentlich und nicht-öffentlich zugänglicher fabrikneuer Ladeinfrastruktur (DC) entsprechend des Combined Charging System (CCS)- sowie Megawatt Charging System (MCS)-Ladestandards, die für e-LKW der EG-Fahrzeugklasse N2 und N3 geeignet ist.

Die Ladeinfrastruktur muss über mindestens einen fest installierten Ladepunkt mit einer Nennladeleistung von mindestens 50 kW verfügen. Darüber hinaus können der erforderliche Netzanschluss und Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme gefördert werden sowie Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung elektrischer Energie, sofern diese zum Betrieb der geförderten Lade­infrastruktur technisch notwendig sind.

Antragstellung

Mit der Abwicklung der Förderrichtlinie hat das BMV den Projektträger Jülich beauftragt. 

Anträge können zu den folgenden drei Förderaufrufen eingereicht werden: 

Aufruf A: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – nur für KMU

Antragsfrist: 5. Juni bis 30. September 2026

Aufruf B: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur - für Unternehmen

Antragsfrist: 26. Mai bis 07. Juli 2026

Aufruf C: Öffentliche Ladeinfrastruktur 

Antragsfrist: 26. Mai bis 07. Juli 2026 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Die Höhe der Förderung ist in den jeweiligen Förderaufrufen geregelt. 

Mehrfachförderung

Eine Kumulierung mit weiteren Zuwendungen (zum Beispiel Landesförderungen) ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Befristung

Die Förderrichtlinie trat am 15. Mai 2026 in Kraft ind ist bis mindestens 30. Juni 2027 befristet.

Kontaktadressen

Projektträger Jülich

Postfach 61 02 47
10923 Berlin

TelefonTel.: 02461 61-2626
Fax Fax: 02461 61-5837

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