Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-LkwProgramm des BMV
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt.
Verwendungszweck
Gegenstand der Förderung ist die Anschaffung und Errichtung von öffentlich und nicht-öffentlich zugänglicher fabrikneuer Ladeinfrastruktur (DC) entsprechend des Combined Charging System (CCS)- sowie Megawatt Charging System (MCS)-Ladestandards, die für e-LKW der EG-Fahrzeugklasse N2 und N3 geeignet ist.
Die Ladeinfrastruktur muss über mindestens einen fest installierten Ladepunkt mit einer Nennladeleistung von mindestens 50 kW verfügen. Darüber hinaus können der erforderliche Netzanschluss und Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme gefördert werden sowie Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung elektrischer Energie, sofern diese zum Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur technisch notwendig sind.
Antragstellung
Mit der Abwicklung der Förderrichtlinie hat das BMV den Projektträger Jülich beauftragt.
Anträge können zu den folgenden drei Förderaufrufen eingereicht werden:
Aufruf A: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – nur für KMU
Antragsfrist: 5. Juni bis 30. September 2026
Aufruf B: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur - für Unternehmen
Antragsfrist: 26. Mai bis 07. Juli 2026
Aufruf C: Öffentliche Ladeinfrastruktur
Antragsfrist: 26. Mai bis 07. Juli 2026
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Die Höhe der Förderung ist in den jeweiligen Förderaufrufen geregelt.
Mehrfachförderung
Eine Kumulierung mit weiteren Zuwendungen (zum Beispiel Landesförderungen) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Befristung
Die Förderrichtlinie trat am 15. Mai 2026 in Kraft ind ist bis mindestens 30. Juni 2027 befristet.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Projektträger Jülich
Postfach 61 02 47
10923 Berlin
TelefonTel.: 02461 61-2626
Fax Fax: 02461 61-5837
