Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

LEADER-Förderrichtlinie für den Zeitraum 2014 bis 2022/2025 Programm des StMELF

Letzte Aktualisierung: 17.11.2023

Antragsberechtigte

In Bayern wurden bei der EU-Gemeinschaftsinitiative LEADER 2007 - 2013 Regionen ausgewählt, in denen eine Förderung nach diesem Programm erfolgen kann. In diesen Teilräumen erarbeiten Lokale Aktionsgruppen (LAG) eine Entwicklungsstrategie für ihre jeweilige Region. Dabei können u. a. Projekte im Bereich Umwelt eingeplant sein.

Antragsberechtigt waren im jeweiligen Gebiet ansässige oder für das Gebiet zuständige Privatpersonen, Unternehmen in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Vereine und Verbände.

Fördervoraussetzungen

  • LEADER-Projekte müssen grundsätzlich im Gebiet einer LAG liegen. Bei einer geplanten Projektumsetzung ganz oder teilweise außerhalb ist eine Begründung der LAG dafür erforderlich, dass das betreffende Projekt dem LAG-Gebiet dient.
  • Es müssen zu jedem LEADER-Projekt ein Nachweis über die Einhaltung der formellen Richtigkeit des LAG-Projektauswahlverfahrens und ein positiver Beschluss des LAG-Entscheidungsgremiums vorliegen.
  • Es darf sich bei LEADER-Projekten nicht um Pflichtaufgaben von  Gebietskörperschaften (z.B. Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Müllabfuhr, Bauleitplanung, Schulträgerschaft) handeln.
  • Es muss ein Konzept zur nachhaltigen finanziellen Tragbarkeit des Projekts vorliegen.
  • Voraussetzung für die Förderfähigkeit der „vorbereitenden Unterstützung“ gemäß Nr. 3.1 Buchst. a ist, dass aus dem betreffenden Gebiet eine LES im LEADER-Auswahlverfahren eingereicht wird.

Verwendungszweck

Gefördert wurden pilothafte Maßnahmen mit innovativem Charakter im Umweltbereich, z. B. Investitionen in den Umweltschutz.

Antragstellung

Anträge konnten über die örliche Lokale Aktionsgruppe bei der für den jeweiligen Unternehmenssitz zuständigen Regierung gestellt werden. Die Antragsformulare sind beim LEADER-Manager an den Regierungen erhältlich.

Art und Höhe der Förderung

Die LEADER-Förderung erfolgt als Projektförderung (Zuschüsse) im Wege der Anteilfinanzierung. Ausnahmen stellen die „vorbereitende Unterstützung“ gemäß Nr. 3.1 Buchst. a und das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ dar, für die eine Festbetragsförderung gewährt wird.

Hinweise

Das seit über 20 Jahren in Bayern bewährte EU-Förderinstrument zur Entwicklung ländlicher Regionen wird bis 2025 fortgesetzt.

Die LEADER-Förderrichtlinie für den Zeitraum 2014 bis 2022/2025 im Rahmen der Maßnahmenbeschreibung LEADER gemäß Art. 32 bis 35 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Art. 42 bis 44 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17. Oktober 2016 wurde zuletzt durch Bekanntmachung vom 1. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 424) geändert. 

Mehrfachförderung

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus verschiedenen nationalen öffentlichen Förderungsprogrammen gemäß Art. 23 und Art. 44 BayHO ist zulässig, wenn mit der Förderung unterschiedliche Zwecke verfolgt werden oder soweit hierauf ein Rechtsanspruch besteht und in diesen Programmen nicht etwas anderes bestimmt ist.

Befristung

Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2025. 

Kontaktadressen

Regierung der Oberpfalz

Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Telefon +49 (0) 941-5680-0
Fax +49 (0) 941-5680-199

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

Telefon +49 (0) 981-53-0
Fax +49 (0) 981-53-1206 oder 1456

Regierung von Niederbayern

Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Telefon +49 (0) 871-808-01
Fax +49 (0) 871-808-10 02

Regierung von Oberbayern

Maximilianstraße 39
80538 München

Telefon +49 (0) 89-2176-0
Fax +49 (0) 89-2176-2914

Regierung von Oberfranken

Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth

Telefon +49 (0) 921-604-0
Fax +49 (0) 921-604-1258

Regierung von Schwaben

Fronhof 10
86152 Augsburg

Telefon +49 (0) 821-327-01
Fax +49 (0) 821-327-2289

Regierung von Unterfranken

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Telefon +49 (0) 931-380-00
Fax +49 (0) 931-380-2222