Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe"
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind:
- gewerbliche Unternehmen,
- natürliche und juristische Personen des Privatrechts,
- Stiftungen,
- Gemeinden,
- Kreise,
- Gemeindeverbände,
- Zweckverbände,
- sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
- kirchliche Einrichtungen,
- Eigenbetriebe kommunaler Gebietskörperschaften,
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Verwendungszweck
Das Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe" gibt die Rahmenbedingungen zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zu nachwachsenden Rohstoffen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vor. Es orientiert sich an den Zielen und Leitgedanken der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und der Politikstrategie Bioökonomie sowie an weiteren Strategien und Programmen wie dem Energieforschungsprogramm, der Waldstrategie 2020 und der Forschungsstrategie Bioökonomie 2030 sowie dem Deutschen Ressourceneffizienzprogramm.
Das Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe" soll die Weiterentwicklung der nachhaltigen Bioökonomie unterstützen und neue Chancen und Perspektiven für den Industriestandort Deutschland und für die Entwicklung der ländlichen Räume eröffnen. Es unterstützt zum einen die Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger biobasierter Produkte sowie Verfahren und Technologien zu deren Herstellung und zum anderen die Entwicklung von Konzepten, die auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der biobasierten Wirtschaft ausgerichtet sind und die gesellschaftlichen Erwartungen berücksichtigen.
Die Nachfrage nach nachhaltig erzeugter Biomasse wird weiter wachsen. Das Förderprogramm berücksichtigt das und fördert vorrangig Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben in folgenden Bereichen:
- Nachhaltige Erzeugung und Bereitstellung nachwachsender Ressourcen
- Rohstoff- und Reststoffaufbereitung und –verarbeitung
- Biobasierte Produkte und Bioenergieträger
- Übergreifende Themen
- Gesellschaftlicher Dialog
Aktuelle Förderschwerpunkte und Bekanntmachungen untersetzen das Förderprogramm und werben Projektvorschläge zu konkreten Themenstellungen ein.
Weitere Informationen finden Sie über die untenstehenden Links.
Antragstellern steht es jedoch frei, Projektideen auch außerhalb dieser Bekanntmachungen und ohne besondere Fristen bei der FNR einzureichen.
Antragstellung
Interessenten werden gebeten, aussagekräftige Projektskizzen bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) vorzulegen.
Weitere Informationen finden Sie über die untenstehenden Links.
Art und Höhe der Förderung
Variiert abhängig vom Vorhaben.
Weitere Informationen finden Sie über die untenstehenden Links.
Befristung
Weitere Informationen im Internet
FNR: Alle Informationen zur Förderung
FNR: Direktlink zum Antragsverfahren
Kontaktadressen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Rochusstr.1
53123 Bonn
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Hofplatz 1
18276 Gülzow