KMU innovativ BMBF-Förderung
Antragsberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition.
Verwendungszweck
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen sich den unten genannten Themenschwerpunkten zuordnen lassen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Eine ganzheitliche Betrachtung der angestrebten Nachhaltigkeitseffekte der Vorhaben wird erwartet. Wünschenswert ist eine belastbare Bilanzierung des Lebenszyklus der neu zu entwickelnden Prozesse bzw. Produkte im Rahmen der Vorhaben. Bei Bedarf kann innerhalb des Vorhabens auch ein normenspezifisches Kurzkonzept gefördert werden. Themenschwerpunkte sind:
- Rohstoffeffizienz
- Energieeffizienz und Klimaschutz
- Nachhaltiges Wassermanagement
- Nachhaltiges Flächenmanagement
Antragstellung
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit als Projektträger (PT) das Forschungszentrum Jülich GmbH beauftragt. Abhängig vom Themenschwerpunkt sind die in der Bekanntmachung genannten fachlich zuständigen Bereiche des PT mit der Abwicklung der Maßnahme befasst.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungen können für Personal-, Reise- und Sachaufwand, für Auftragsvergaben sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen. Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben muss die AGVO berücksichtigt werden (siehe Anlage). Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen.
Hinweise
- Projekte, die einen Beitrag zum Klimaschutzplan 2050 und zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel leisten, werden besonders begrüßt.
- Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich für eine Erstberatung an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes zu wenden.
- Gefördert werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko.
- Förderungswürdig sind Einzelvorhaben von Unternehmen mit Kompetenz in den oben beschriebenen Themenschwerpunkten. Grundsätzlich ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, möglich.
Mehrfachförderung
Die AGVO muss bei Mehrfachförderungen berücksichtigt werden.
Befristung
Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Weitere Informationen im Internet
BMBF: Allgemeine Infos zum Förderprogramm
BMBF: FAQ und Merkblatt zur Antragsstellung
PTJ: KMU-Innovativ Förderung Rohstoffeffizienz (unbefristet)
PtJ: KMU-Innovativ Förderung Nachhaltiges Flächenmanagement (unbefristet)
BMBF: Bekanntmachung zum Programm "KMU-innovativ: Produktionsforschung" bis vsl. 2024
Kontaktadressen
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Hannoversche Straße 28-30
10115 Berlin
Projektträger Jülich (PTJ), Geschäftsbereich Umwelt, Außenstelle Berlin
Zimmerstr. 26/27
10969 Berlin