Bayerisches Modernisierungsprogramm - BayModRProgramm des StMB

Letzte Aktualisierung: 12.12.2024

Antragsberechtigte

Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen.

Verwendungszweck

Zweck der Förderung ist

  • die Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum,
  • die Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
  • die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen,
  • die Energie- und Wassereinsparung (Schonung von Ressourcen),
  • die Minderung von Treibhausgas-Emissionen infolge einer Modernisierung,
  • die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien,
  • die Erhaltung und Wiederherstellung der städtebaulichen Funktion älterer Wohnviertel sowie
  • allgemein die Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum durch ein allgemeines Belegungsrecht und durch Sicherstellung einer sozialverträglichen Miete nach der Modernisierung

Gefördert werden im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) von Gebäuden mit mindestens drei Mietwohnungen (dabei darf an keiner Wohnung Wohnungseigentum begründet sein) und von stationären Pflegeeinrichtungen mit mindestens acht Pflegeplätzen.

Antragstellung

Der Antrag ist vor einem Vorhabensbeginn auf einem entsprechenden Formblatt bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
Bewilligungsstellen sind die Regierungen des Freistaates Bayern, die Landeshauptstadt München und die Städte Augsburg und Nürnberg.

Art und Höhe der Förderung

  • Die Förderung erfolgt mit zinsverbilligten Darlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt und ergänzenden Zuschüssen. 
  • Die Kosten von Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind bis zu 60 % vergleichbarer Neubaukosten förderfähig. Im begründeten Einzelfall kann die Bewilligungsstelle höhere förderfähige Kosten anerkennen, aber nicht mehr als 75 % vergleichbarer Neubaukosten.
  • Das Darlehen beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Die Gesamtförderung darf 100 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. 
  • Der Basiszuschuss beträgt ab 15. Mai 2023 maximal 300 Euro je m2  Wohnfläche. Die ergänzenden Zuschüsse (Basis und Nachhaltigkeit) betragen jeweils maximal 25 Prozent des Darlehens.
  • Änderung ab 01. Januar 2025: Für die zusätzlichen Kosten aufgrund eines besonders nachhaltigen Vorhabens wird ein ergänzender Zuschuss (Nachhaltigkeitszuschuss) in Höhe von bis zu 200 Euro je m2 Wohnfläche gewährt.

Hinweise

  • Die förderfähigen Kosten je Wohnung eines Gebäudes müssen mehr als 5.000 € betragen.
  • Das Gebäude muss in der Regel mindestens 15 Jahre alt sein. 
  • Zu erwartende Mieterhöhungen müssen sozialverträglich sein.
  • Das Vorhaben darf erst nach Bewilligung begonnen werden.

 

Dieses Förderprogramm kann mit folgenden Programmen kumuliert werden:

Sicherung

Dingliche Sicherung durch ein Grundpfandrecht (Eintragung ins Grundbuch als Grundschuld). Diese kann durch eine Bürgschaft einer Gebietskörperschaft oder eines Kreditinstituts ersetzt werden.

Befristung

Die Bekanntmachung der neuen Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm vom 09. März 2022 tritt mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Mit Bekanntmachung vom 14. April 2023 wurde das Außerkrafttreten der Richtlinie auf den 31. Dezember 2025 festgelegt. Durch die Änderung der Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm vom 21. November 2024 wurde die Laufzeit der Richtlinie bis 31. Dezember 2026 verlängert. 

Kontaktadressen

KfW

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Telefon+49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

Telefon+49 (0) 981-53-0
Fax +49 (0) 981-53-1206 oder 1456

Regierung von Oberbayern

Maximilianstraße 39
80538 München

Telefon+49 (0) 89-2176-0
Fax +49 (0) 89-2176-2914

Regierung von Schwaben

Fronhof 10
86152 Augsburg

Telefon+49 (0) 821-327-01
Fax +49 (0) 821-327-2289

Regierung von Unterfranken

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Telefon+49 (0) 931-380-00
Fax +49 (0) 931-380-2222

Stadt Augsburg Wohnungs- und Stiftungsamt

An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg

Telefon+49(0) 821 324 9088
Fax + 49 (0)821 324 9082

Stadt Nürnberg, Amt für Wohnen und Stadterneuerung

Marienstraße 6
90317 Nürnberg

Telefon(0911) 231 2604
Fax (0911) 231 7541

Teilen