Wie erstelle ich ein Gefahrstoffkataster?

Erster Vor-Ort-Termin bei Firma Schwender Energie- und Gebäudetechnik in Thurnau

Ein wichtiges Thema bei der Einführung von EMAS ist das Gefahrstoffmanagement bzw. das Gefahrstoffkataster.

Betriebsrundgang

Bereits vor 300 Jahren, beim Schlossbau der Laurentiuskirche in Thurnau, wurde die Schwender’sche Schlosserei erstmals urkundlich erwähnt. Dass schon im 18. Jahrhundert hohe handwerkliche Qualität produziert wurde, beweist das noch gut erhaltene und funktionsfähige Schloss an der Eingangstüre der Laurentiuskirche, welches durch die Schwender’sche Schlosserei hergestellt wurde. Ein Beispiel dafür, dass das Unternehmensmotto „Qualität hat Bestand“ sehr passend ist.

Während des Betriebsrundgangs „sind einige Sachen aufgefallen“, so der Umweltbeauftragte Daniel Schwitz:  So zeigte sich z. B. beim Thema Gefahrstoffe, dass unter anderem die Beschriftung der Behälter, die Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen und die Einbettung der Gefahrstoffbeschaffung in den Einkaufsprozess überprüft werden müssen.

Gefahrstoffkataster

Unter Gefahrstoffkataster versteht man ein Verzeichnis aller im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe. Doch welche Stoffe gehören überhaupt zu Gefahrstoffen?

Generell gelten all die Substanzen als Gefahrstoffe, welche ein chemisches Gefährdungspotential aufweisen. Im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind Gefahrstoffe unter anderem gefährliche Zubereitungen und Erzeugnisse, welche beispielsweise explosionsfähig, brandfördernd, entzündlich, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd oder umweltgefährlich sind.

Als EMAS-einführender Betrieb sollten Sie einen detaillierten Überblick über Ihre Gefahrstoffmengen und -arten haben.

Dabei sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Werden wirklich noch alle im Unternehmen vorhandenen Gefahrstoffe benötigt?
  • Wo werden welche Gefahrstoffe im Unternehmen gelagert und wie viel ist von den jeweiligen Gefahrstoffen auf Lager?
  • Können Gefahrstoffe, durch Stoffe von denen keine oder eine geringere Gefährdung ausgeht, ersetzt werden?
  • Sind Ihre Gefahrstoffe entsprechend der gesetzlichen Regelungen richtig gelagert und richtig beschriftet? (je nach Stoff z. B. über einer Auffangwanne oder in einem Sicherheitsschrank?)
  • Haben Sie von Ihren Lieferanten aktuelle Sicherheitsdatenblätter vorliegen?
  • In welche Wassergefährdungsklasse (WGK) sind die vorhandenen Gefahrstoffe eingestuft?
  • Existieren Betriebsanweisungen zu den Gefahrstoffen?
  • Gibt es im Unternehmen Richtlinien zur Beschaffung von Gefahrstoffen?

Die hier im Blog verfügbaren Arbeitsmaterialien unterstützen Sie bei der Erstellung eines Gefahrstoffkatasters.

Weitere Informationen zum Thema „Gefahrstoffe“ finden Sie hier:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)