Mit EMAS erfüllen Sie die neue Energieauditpflicht

Auch als KMU kann man unter bestimmten Umständen von dem Energiedienstleistungs-Gesetz betroffen sein. Mit EMAS sind Sie aber auf der sicheren Seite!

Am 22. April 2015 ist das Gesetz zur Teilumsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in Bundesrecht in Kraft getreten. Im novellierten Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) ist festgelegt, dass alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Regelung der EU fallen, bis spätestens 05. Dezember 2015 ein Energieaudit nach EN 16247-1 durchführen müssen. Alternativ können diese Unternehmen ein Umweltmanagementsystem nach EMAS oder ein Energiemanagementsystem nach 50001 einführen.

Als großes Unternehmen bzw. nicht-KMU gelten alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro. Aber auch KMU können von dieser gesetzlichen Regelung betroffen sein, wenn sie Teil eines Unternehmensverbundes mit insgesamt mehr als 250 Mitarbeitern sind. Durch die Verbindung mit einem anderen Unternehmen kann daher ein Unternehmen, das für sich allein betrachtet die Kriterien eines KMU erfüllt, als Nicht-KMU gelten.

Ein Energieaudit nach EN 16247-1 liefert dem Unternehmen eine detaillierte Analyse seiner energetischen Situation sowie eine Liste von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Für die vorgeschlagenen Maßnahmen werden Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt, so dass das Unternehmen auf Basis der Ergebnisse aus dem Energieaudit Investitionsentscheidungen treffen kann. Das Energieaudit ist bis zum 05.12.2015 vollständig durchzuführen.

Alternativ zum Energieaudit ist die Einführung eines Energiemanagementsystems nach der ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS möglich. Für diese Alternativen wird eine Übergangsfrist eingeräumt. Es muss in diesen Fällen bis zum 05.12.2015 der Beginn der Einführung nachgewiesen werden. Die vollständige Einführung des Managementsystems ist bis zum 31.12.2016 gefordert. Wer daher EMAS einführt, erfüllt alle Anforderungen aus dem neuen EDL-G und ist auf der sicheren Seite.

Weitere Informationen finden Sie unter:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Energieaudits

Infozentrum UmweltWirtschaft: EDL-G – Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen