Umweltpakt Bayern

Logo Umweltpakt Bayern - Über den Umwelt- und Klimapakt
 

Teilnahmebedingungen Umwelt- und Klimapakt Bayern

Teilnahmeberechtigt sind Einzelunternehmen, Verbände und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, die in Bayern Umweltleistungen erbringen.

Der Teilnehmer erbringt eine oder mehrere spezifische, freiwillige Leistungen im Rahmen des Umwelt- und Klimapakts Bayern. Anerkannt werden können nachfolgend ausdrücklich genannte Leistungen oder sonstige Umweltschutzleistungen, die qualitativ und quantitativ den Zielsetzungen und Inhalten des Umwelt- und Klimapakts entsprechen und über die rechtlichen Anforderungen hinausgehen.

Mit der Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt Bayern verbunden ist das Bekenntnis zum Ziel einer an Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit orientierten Wirtschaftsweise. Soweit ein Teilnehmer ein schriftlich niedergelegtes Unternehmensleitbild, eine Unternehmensphilosophie oder ähnliches hat, ist der Gedanke der Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit darin verankert.

Teilnehmen am Umwelt- und Klimapakt Bayern kann nach diesen Grundsätzen, wer eine der folgenden Umweltschutzleistungen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung bzw. ihrer Verlängerung erbracht hat:

Teilnahme durch definierte Leistungen

  • Registrierung nach dem „Eco-Management and Audit Scheme“ (EMAS),
  • Zertifizierung nach der DIN EN ISO 14 001 oder DIN EN 50 001,
  • Zertifizierung nach den Kriterien des Qualitätsverbunds umweltbewusster Betriebe (QuB),
  • Teilnahme an ÖKOPROFIT (Ökologisches Projekt für integrierte Umwelttechnik),
  • Vorlage eines Monitoringberichts nach erfolgreichem Abschluss am Energieeffizienznetzwerk
  • Erreichen der notwendigen Punktzahl in den vom Bayerischen Handwerkstag für Handwerksbetriebe ausgearbeiteten Kriterienlisten,
  • Erreichen der notwendigen Punktzahl in der für Verwaltungs- und Bürobetriebe gültigen Kriterienliste,
  • Erreichen der notwendigen Punktzahl in der für Hotellerie- und Gastronomiebetriebe gültigen Kriterienliste.

Teilnahme durch sonstige wesentliche Einzelleistungen

  • zum Klimaschutz durch Verminderung der CO2-Emissionen und anderer Treibhausgase sowie weitere geeignete und anerkannte Maßnahmen,
  • zum integrierten Umweltschutz,
  • zum Nachhaltigkeitsmanagement/-bericht nach einem anerkannten Standard,
  • als konkrete Umweltleistungen im Rahmen der Initiative Responsible Care,
  • zur Energieeinsparung,
  • zur Steigerung der Energieeffizienz, z.B. im Rahmen eines Energieeffizienznetzwerks,
  • zur Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft,
  • zur Verbesserung des Immissionsschutzes,
  • zum erhöhten Einsatz Nachwachsender Rohstoffe,
  • zur Sicherung einer umweltgerechten Mobilität
  • zur Förderung des Gewässerschutzes,
  • zur Förderung des Naturschutzes und der Biodiversität,
  • zur Verbesserung des Bodenschutzes oder
  • zur Verringerung des betrieblichen Einsatzes besonders umweltschädlicher Stoffe, z. B. durch die freiwillige Einführung umweltschonender Ersatzstoffe.

Nur für Verbände:

  • Beteiligung an der Erstellung und Umsetzung branchenspezifischer Umweltkonzepte,
  • Zusage anderweitiger freiwilliger Umweltleistungen für den Verband oder seine Mitgliedunternehmen/-betriebe

Leistungen, die an Standorten außerhalb Bayerns erbracht werden, können nicht anerkannt werden. Die Leistung muss – soweit nichts anderes bestimmt ist – innerhalb der letzen 3 Jahre vor Antragstellung erbracht worden sein. Die Antragstellung zur Aufnahme in den Teilnehmerkreis erfolgt über das Webportal www.umweltpakt.bayern.de.

Die Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt Bayern berechtigt zur Verwendung des Zeichens „Umwelt- und Klimapakt Bayern“. Das Zeichen darf nur in der nicht produktbezogenen Werbung unter gleichzeitiger Nennung der spezifischen, vom Arbeitsausschuss anerkannten Umweltschutzleistung verwendet werden.

Die Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt kann alle drei Jahre verlängert werden, wobei mit jeder Verlängerung auch eine weitere Umweltleistung nach den Kriterien A oder B zur Teilnahme erbracht werden muss. Als weitere Umweltleistung zählt auch eine Verlängerung von EMAS, ISO 14001, ISO 50001, QuB oder Ökoprofit.

Die Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt Bayern ist kostenlos.

Der Teilnehmer und die zugesagte freiwillige Umweltschutzleistung wird unter www.umweltpakt.bayern.de sowie damit korrespondierenden Medienangeboten wie der gleichlautenden App veröffentlicht.

Prämierung

Mit einer Anerkennungsurkunde in Silber bzw. in Gold wird der Teilnehmer als langjähriges Mitglied im Umwelt- und Klimapakt geehrt. Die Prämierung richtet sich dabei nach der Dauer der Mitgliedschaft bzw. nach der Häufigkeit der Verlängerung der Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt.

Teilnehmer, die zum dritten Mal in Folge am Umweltpakt bzw. am Umwelt- und Klimapakt teinehmen, werden mit einer Mitgliedschaft in Silber prämiert. Teilnehmer, die zum fünften Mal in Folge teilnehmen, werden mit einer Mitgliedschaft in Gold prämiert. Die Prämierungen werden im Internet veröffentlicht. Über ggf. weitere Prämierungen entscheidet der Arbeitsausschuss.

Beendigung der Teilnahme

Die Teilnahme endet

  • nach Ablauf von 3 Jahren, sofern keine Verlängerung beantragt und anerkannt wurde
  • durch Erklärung des Teilnehmers: Jeder einzelne Betrieb kann die Beendigung seiner Teinahme am Umwelt- und Klimapakt Bayern zu jeder Zeit mit sofortiger Wirkung erklären.

Die Teilnahmeurkunde ist zurückzugeben.

  • mit einer Auflösung des Umwelt- und Klimapakts: Mit Auflösung des Umwelt- und Klimapakts läuft automatisch auch die Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt Bayern aus.
  • bei Verstoß gegen Umweltvorschriften oder schwerwiegendem Verstoß gegen andere Rechtsvorschriften: Wenn von der zuständigen Vollzugsbehörde oder Strafverfolgungbehörde über einen Verstoß gegen einschlägige Umweltvorschriften oder einen schwerwiegenden Verstoß gegen andere Rechtsvorschriften am Standort des Unternehmens, der geeignet ist, das Ansehen des Umwelt- und Klimapakts Bayern zu beeinträchtigen, berichtet wird, wird die Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt Bayern grundsätzlich aufgehoben oder vorübergehend ausgesetzt, bis das Unternehmen den Verstoß abstellt und Vorkehrungen trifft, die eine Wiederholung ausschließen. Hierbei ist die Schwere des Verstoßes zu berücksichtigen. Die Entscheidung im Einzelfall trifft der Arbeitsausschuss.

Bei einer Beendigung der Teilnahme darf das Zeichen „Umwelt- und Klimapakt Bayern“ nicht mehr verwendet werden.

zur Seite "Mitmachen" und Teilnahmeantrag