Ihr Unternehmen, Ihr Betrieb engagiert sich im betrieblichen Umweltschutz? Dann werden Sie Teilnehmer am Umwelt- und Klimapakt Bayern und nutzen Sie das offizielle Teilnahmelogo des Freistaats auch für Ihr Marketing!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzung für die Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt Bayern ist die praktische Umsetzung von betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen.
Solche Maßnahmen können z.B. sein:
- Einführung und Anwendung eines Umweltmanagementsystems wie z.B. EMAS, ISO 14001 oder ÖKOPROFIT
- Zertifizierung als 100% CO2 - neutraler Betrieb
- Energetische Verbesserung der Betriebsgebäudeaußenwände
- Gestaltung der Außenanlagen nach ökologischen Gesichtspunkten
- Einsatz von Elektro-, Hybrid- oder Gasfahrzeugen
- Betrieb einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage
Im Antragsformular sind für jede Branche zahlreiche Maßnahmen hinterlegt, die für eine Teilnahme berücksichtigt werden können. Neben den gezeigten Maßnahmen können Sie im Antrag weitere Umweltschutzmaßnahmen eintragen und zur individuellen Prüfung durch die Geschäftsstelle einreichen. Die Teilnahmebedingungen werden vom Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz unter Einbeziehung von Sachverständigen und Interessensträgern aus der bayerischen Wirtschaft regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert.
Maßnahmen zum betrieblichen Umweltschutz von aktuellen Teilnehmern am Umwelt- und Klimapakt
Wählen Sie die Branche aus, in der Sie tätig sind, und wir sagen Ihnen, welche Maßnahmen Teilnehmer Ihrer Branche umgesetzt haben!
Ein Antrag wird positiv beschieden, wenn der geforderte Schwellenwert an Wertungspunkten erreicht oder überschritten wird.
In 3 Schritten zum Umwelt- und Klimapakt-Teilnehmer
- Lesen Sie die Teilnahmebedingungen und entscheiden Sie, ob eine Teilnahme in Frage kommt:
- Nehmen Sie erstmalig am Umwelt- und Klimapakt teil, füllen Sie den Online-Teilnahmentrag aus:
Sind Sie bereits Teilnehmer oder Teilnehmer gewesen, stellen Sie Ihren neuen Antrag über das Teilnehmerportal mit den Ihnen vorliegenden Zugangsdaten
Benutzername und Passwort für die Teilnehmerdatenbank verlegt? Kein Problem, bitte kontaktieren Sie die Geschäftsstelle.
- Drucken Sie den Antrag zusätzlich aus, unterschreiben ihn und senden ihn per Post, E-Mail oder Fax an die:
Fertig!
Sie erhalten im Fall einer Teilnahmezusage eine Teilnahmeurkunde, das Logo in digitaler Form und einen Adhäsionsaufkleber, mit denen Sie auf die Teilnahme Ihres Unternehmens aufmerksam machen können. Zugleich erklären Sie sich ggf. mit einer stichprobenartigen Überprüfung einverstanden.
Das Recht zur Nutzung des Logos wird für die Dauer der Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt eingeräumt und endet grundsätzlich nach Ablauf nach 3 Jahren, sofern keine Verlängerung der Teilnahme beantragt und anerkannt wurde. Das Nutzungsrecht kann von der Geschäftsstelle ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei falschen Angaben im Antrag oder bei Nichtvorliegen bzw. nachträglichem Entfallen der Teilnahmevoraussetzungen vor.
Fragen und Antworten (FAQ) zur EmpCo-Richtlinie
Was hat die s.g. EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 zum Inhalt?
Die sogenannte EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers for the Green Transition) führt europaweit neue Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen von Unternehmen ein. Ziel der neuen Regelungen ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen zu schützen und für mehr Transparenz zu sorgen. Die neuen Vorgaben werden in Deutschland im Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 12. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43) umgesetzt und gelten ab dem 27. September 2026.
weitere Informationen zur EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825
EmpCo-Richtlinie und Umwelt- und Klimapakt
Von den neuen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie können auch Aussagen betroffen sein, die Unternehmen und sonstige Wirtschaftseinrichtungen im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt treffen. Die folgenden Informationen dienen der Information über den aktuellen Stand zum Thema EmpCo / Umwelt- und Klimapakt Bayern und beinhalten keine individuelle Rechtsberatung:
- Die Mitgliedschaft im Umwelt- und Klimapakt Bayern kann weiterhin kommuniziert werden.
- Auch das offizielle staatliche Logo „Umwelt- und Klimapakt Bayern“ kann dazu weiterverwendet werden.
- Darüberhinausgehende Umweltaussagen in diesem Zusammenhang - insbesondere auch zu den eingebrachten Umweltleistungen - empfehlen wir, auf ihre UWG-Konformität zu prüfen.
- Produkt- oder dienstleistungsbezogene Werbung ist nicht gestattet.
- Für die Rechtmäßigkeit der eigenen Unternehmenskommunikation bleibt jedes Unternehmen selbst verantwortlich.


