Bestimmte Einwegartikel, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, sind seit dem 3. Juli 2021 verboten und Tragetaschen aus Kunststoff seit 1. Januar 2022. Seit 3. Juli 2021 ist eine Kennzeichnung mit Warn- und Entsorgungshinweisen für bestimmte Einwegprodukte vorgeschrieben. Des Weiteren sollen to-go-Essen und Getränke ab 1. Januar 2023 auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Die entsprechenden Rechtsvorschriften sind im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Ziele, die mit den Rechtsänderungen verfolgt werden, sind unter anderem Ressourcenschutz, Abfallvermeidung und der Schutz der Umwelt. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister informiert über die mit ihren Aufgaben und Angeboten in Zusammenhang stehenden Änderungen.
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