Recht auf Reparatur

Quelle: EU

Das Bundesverbraucherministerium hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren vorgelegt. Es bietet ein Infopapier und FAQ mit weiteren Erläuterungen an.

Aus dem im Rahmen der Veröffentlichung des Entwurfs für das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren Dokument FAQ sind folgende Fragen und Antworten herausgegriffen:

  • Welche Produkte sind erfasst?
Das neue Recht auf Reparatur soll für bestimmte Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones gelten. Die erfassten Produkte sind in Anhang II der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie abschließend aufgezählt. Es handelt sich um Produkte, für die die Hersteller bereits jetzt aufgrund europäischer Ökodesign-Verordnungen verpflichtet sind, Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig zu halten.
  • Wie ist die Rechtslage bislang?
Das europäische Recht verpflichtet schon heute die Hersteller bestimmter Produkte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Smartphones dazu, diese so zu produzieren, dass sie reparierbar sind. Das ist in den europäischen Ökodesign-Verordnungen geregelt. Der Hersteller ist aber bisher nicht allgemein verpflichtet, Ersatzteile zur Verfügung zu stellen. Es ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, dass Produkte reparierbar sein müssen, bei denen man erwarten kann, dass sie repariert werden können.


Die Richtlinie (EU) 2024/1799, die jetzt in nationales Recht umgesetzt werden soll, ist am 30. Juli 2024 in Kraft getreten.