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OECD veröffentlicht neue Leitlinien für mehr Nachhaltigkeit in Unternehmen

Quelle: BMUV

Die OECD-Leitlinien richten sich an multinationale Unternehmen im Bereich verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Die aktualisierten Empfehlungen an Unternehmen sollen als Orientierung für nachhaltiges Wirtschaften dienen und betreffen u.a. die Bereiche Umwelt, Wissenschaft & Technologie sowie Verbraucherschutz.

Am 08. Juni 2023 hat der OECD-Ministerrat in Paris die aktualisierten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen angenommen. Als wichtigster internationaler Standard zur Förderung von verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln geben sie Orientierung für Unternehmen, die nachhaltig handeln wollen.

Unternehmen können dabei auf Empfehlungen aus den folgenden Bereichen zurückgreifen: Umwelt, Beschäftigung, Menschenrechte, Offenlegung, Korruptionsbekämpfung, Wissenschaft & Technologie, Verbraucherschutz, Wettbewerb und Besteuerung.

Im Umweltbereich betreffen die Änderungen konkret:

  • Umfassende Präzisierung der Erwartungen an Unternehmen im Umweltkapitel
  • Benennung von Umweltauswirkungen, für die Unternehmen sensibilisiert werden sollen
  • Formulierung von spezifischen Empfehlungen im Hinblick internationaler Ziele, z.B. zum Schutz des Klimas, der Biodiversität, sensibler Ökosysteme und im Bereich nachhaltiger Produktion
Obwohl die OECD-Leitsätze rechtlich unverbindlich sind, erwartet die Bundesregierung jedoch von deutschen und in Deutschland agierenden multinationalen Unternehmen, im Einklang mit den Leitsätzen zu handeln.

Weitere Informationen zu den aktualisierten Leitsätzen und Empfehlungen finden Sie auf der Webseite der OECD.

Außerdem planen das BMWK und das BMUV für den 14. September 2023 von 13:00 bis 18:00 Uhr eine Präsenz sowie Livestream-Veranstaltung zur Vorstellung der aktualisierten Leitsätze unter dem Titel "Die OECD-Leitsätze reagieren auf globale Herausforderungen". Eine Anmeldung wird in Kürze möglich sein.

Als Nationale Kontaktstelle zuständig ist in Deutschland das BMWK. Es ist zuständig für die Bekanntmachung und Umsetzung der OECD-Leitsätze sowie Ansprechpartner für außergerichtliche Beschwerdemechanismen bei möglichen Verstößen.