Glossar
Bankübliche Sicherheiten
Die Hausbank trägt das Kreditrisiko für die öffentlichen Darlehen (sog. Primärhaftung). Daher wird sie vom Kreditnehmer eine bankübliche Absicherung verlangen. Bankübliche Sicherheiten sind beispielsweise:
- Grundschulden,
- Sicherungsübereignung von Maschinen,
- Bürgschaften, auch von Bürgschaftsbanken und Kreditgarantie-Gemeinschaften,
- Privates Vermögen.
Befristung
Die Befristung eines Programms gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt aus diesem Programm Fördermittel beantragt werden können.
Bürgschaft
Eine Bürgschaft ist die Verpflichtung einer Person (Bürge) gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen (§765 BGB). Neben dem Anspruch gegenüber dem Schuldner erhält der Gläubiger mit der Bürgschaft die Möglichkeit, auf das Vermögen des Bürgen zuzugreifen. Die Bürgschaftsübernahme stellt ein hohes Haftungsrisiko für den Bürgen dar. Die Bürgschaft wird häufig zur Absicherung von Krediten verlangt, dient aber auch der Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen. Öffentlich geförderte Bürgschaftsbanken in allen Bundesländern sichern Kredite mit einer Bürgschaft von maximal 1,5 Mio. Mark ab. Bürgschaften werden auch öffentlich gefördert.