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LfU-Merkblätter zu Abfällen und zum Umgang mit ihnen, zur Abfalleinstufung sowie zur Anerkennung von Fachstellen und Anforderungen an Probenahme-Lehrgänge
Die Merkblätter des LfU enthalten Hinweise zum Vollzug rechtlicher Vorschriften, Informationen zur Probenahme, Untersuchung, Einstufung und Entsorgung von Abfällen sowie zu den Anforderungen an Lagerung, Anlagen und Anlagenbetrieb. Weitere Merkblätter thematisieren die Anerkennung von Fachstellen und die Anforderungen an Probenahme-Lehrgänge.
Zu folgenden Abfällen wird mit diesen Merkblättern informiert: Boden und Bauschutt, humusreiches und organisches Bodenmaterial, Kleinmengen mineralischer Abfälle aus Baumaßnahmen, Laub und Straßenkehricht, Gleisschotter einschließlich Böden aus Gleisbaumaßnahmen, Straßenaufbruch, Holzaschen, Rückstände aus Holzvergasungsanlagen, Metallspäne mit Kühlschmiermitteln, Nachtspeicherheizgeräte, KMF-Mineralfaserplatten.
Die Merkblätter richten sich an Abfallerzeuger und -entsorger sowie andere Abfallwirtschaftsbeteiligte wie Behandler, Ingenieurbüros etc., öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Abfallwirtschaftsbetriebe, Deponiebetreiber und Genehmigungs- und Überwachungsbehörden sowie Untersuchungsstellen. Zwei Merkblätter gehören zur wasserwirtschaftlichen Sammlung des LfU.
Die Merkblätter können über nachfolgenden Link geöffnet werden.
Im Jahr 2020 erschienen:
- Hinweise zum Umgang mit Straßenkehricht – Merkblatt Straßenkehricht
Die drei Einzelveröffentlichungen- Hinweise zu Aufbereitung und Entsorgung von Straßenkehricht in Bayern (11/2008),
- Verwertung von Laub aus der Straßenreinigung in biologischen Abfall-behandlungsanlagen und Einstufung in den Abfallschlüssel 20 02 01 (10/2012) und
- Vollzugshinweise für die Bereitstellung zur Abholung und zur Zwischenlagerung von Straßenkehricht (08/2010)
- Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Gleisschotter und sonstigen Gleisausbaustoffen
Das Gleisschottermerkblatt berücksichtigt nun auch die aktuellen Fachinformationen zur Abfalleinstufung, insbesondere die mit Schreibens des bayerischen Umweltministeriums zur Anwendung empfohlenen LAGA-Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit und die LfU-Hinweise für Bayern (folgendes Merkblatt). Weitere Gründe für die Überarbeitung sind der Dokumentation der Fortschreibungen in Anhang 4 zu entnehmen. - Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern
Für den Vollzug in Bayern hat das LfU mit den "Hinweisen zur Einstufung von Abfällen in Bayern" die "Technischen Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAGA) für die Anwendung in Bayern konkretisiert. Die mit den LfU-Hinweisen veröffentlichte Auswerteroutine zur „Bestimmung der Gefährlichkeit“ erleichtert die Abfalleinstufung hinsichtlich der vorhandenen gefahrenrelevanten Eigenschaften in der Praxis für Abfälle bei denen die Einzelverbindungen der gefahrenrelevanten Stoffe durch Herkunft und Entstehung des Abfalls nicht bekannt sind.
Ansprechpartner und Zuständigkeiten für Fragestellungen im Zusammenhang mit den Merkblättern
Zuständigkeiten Abfall in BayernIn der Abfallzuständigkeitsverordnung sind für Bayern unter anderem die Zuständigkeiten von entsorgungspflichtigen Körperschaften, Bergämtern, des LfU, der LfL und der KVB geregelt, z.B.
- Allgemeine Überwachung: Kreisverwaltungsbehörde (KVB: Landratsamt oder kreisfreie Stadt) siehe § 4 Abs. 1 Nr. 4 AbfZustV
- Abfallrechtliche Nachweisführung: LfU und KVB (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 AbfZustV) teilen sich die Aufgaben. Damit verbunden ist die Einstufung von Abfällen.
- Anerkennung von Fachstellen in Bayern nach KrWG und Rechtsverordnungen (§ 3 Abs. 3 Satz 2 AbfZustV): LfU, bei AbfKlärV, BioAbfV: LfL
- LfU-Ansprechpartnerinnen, Ansprechpartner
- LfU: Ansprechpartner/innen Abfall- und Immissionsschutz bei Landratsämtern, kreisfreien Städten und Regierungen
- LfU: Zentrale Stelle Abfallüberwachung
- LfL: Notifizierungsverfahren für Untersuchungsstellen nach BioAbfV, AbfKlärV
Weiterführende Informationen
Links
- Fachwissen Deponie-Infoblätter, Deponierung und Deponien
- LfU: Merkblätter Deponie und Deponie-Info, u.a. Deponie-Info 3, Deponie-Info 10
- LfU: infoBlätter Kreislaufwirtschaft
- LfU: Merkblattsammlung Bayerische Wasserwirtschaft, Teil 3 Schutz von Grundwasser und Boden
- LAGA: Mitteilungen, u.a. Mitteilung 32 (PN 98 oder Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen)
- LAGA-Mitteilung: Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln, Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20, Stand 6. November 1997
- IZU-Rechtssammlung Abfall mit Rechtvorschriften EU, Bund und Bayern
- Bayerische Staatskanzlei: Gesetz über das Bayerische Landesamt für Umwelt