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Förderprogramme zur Steigerung der Ressourceneffizienz

Sie haben bereits eine Idee für eine ressourceneffiziente Maßnahme, die Sie gerne umsetzen möchten, aber das Kapital fehlt? Sie möchten eine bestehende Maßnahme im Bereich Materialeffizienz verbessern? Sie wollen das Thema Umweltschutz und Umweltmanagement stärker in Ihr Unternehmen integrieren?
Für diese und weitere Anliegen haben wir für Sie relevante Förderprogramme mit Eckdaten und Ansprechpartner zusammengestellt. Bitte beachten Sie mögliche Laufzeiten der Förderprogramme und wenden Sie sich für Detailfragen an die jeweils angegebenen Ansprechpartner.
BUMAP (Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm) – Förderung eines umweltorientierten Managements in bayerischen Unternehmen
Durch die Zuwendung sollen bayerische Unternehmen zu einer betrieblichen Umweltpolitik ermutigt werden, die den Umweltschutz systematisch so im Unternehmen und den internen Abläufen verankert, dass nicht nur die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften gestärkt wird, sondern darüber hinaus kontinuierlich und nachhaltig freiwillige Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistung erfolgen.
Wer wird gefördert?
Eine für die Förderung notwendige Projektgruppe besteht aus mindestens fünf bis maximal fünfzehn Teilnehmern.
Der Projektträger ist für die Organisation der Projektgruppe zuständig. Projektträger können
- Unternehmen,
- Organisationen der Wirtschaft, wie zum Beispiel Kammern, Verbände oder Innungen und
- kommunale Gebietskörperschaften sein.
Folgende Projektgruppenteilnehmer mit Sitz oder Niederlassung in Bayern können eine Zuwendung erhalten:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- freiberuflich Tätige,
- Organisationen der Wirtschaft, wie zum Beispiel Kammern, Verbände oder Innungen,
- Kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen.
Was wird gefördert?
Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen. Dabei organisiert ein Projektträger Gruppenberatungen – gegebenenfalls auch in Kombination mit Einzelberatungen vor Ort – zu einem der folgenden Schwerpunkte:
- erstmalige Einführung und Validierung beziehungsweise die einmalige Revalidierung eines Umweltmanagementsystems nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in der jeweils gültigen Fassung (EMAS),
- erstmalige Einführung und Zertifizierung beziehungsweise die einmalige Rezertifizierung eines Umweltmanagementsystems gemäß der Norm DIN EN ISO 14001 ff. (ISO 14001),
- erstmalige Einführung und Zertifizierung beziehungsweise die einmalige Rezertifizierung eines Umweltmanagements nach den Vorgaben des Qualitätsverbunds umweltbewusster Betriebe (QuB),
- erstmalige Einführung und externe Prüfung eines Umweltmanagements nach den Vorgaben des Ökologischen Projekts für integrierte Umwelttechnik (ÖKOPROFIT) beziehungsweise die einmalige Teilnahme am ÖKOPROFIT-Klub mit externer Prüfung,
- erstmalige Einführung und externe Prüfung eines Ressourcenmanagements im Zuge der Einführung beziehungsweise im Zuge eines bereits bestehenden Umweltmanagements nach EMAS, ISO 14001, QuB oder ÖKOPROFIT.
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Gruppen- und Einzelberatungen, für die Validierung, Zertifizierung beziehungsweise externe Prüfung des eingeführten umweltorientierten Managements sowie für dessen einmalige Revalidierung beziehungsweise Rezertifizierung.
Die Einführung eines Ressourcenmanagements wird nur im Zuge der Einführung beziehungsweise im Zuge eines bereits bestehenden Umweltmanagements nach EMAS, ISO 14001, QuB oder ÖKOPROFIT gefördert. Der folgende Leitfaden dient als Informationsquelle, welche Voraussetzungen für eine Förderung von Ressourceneffizienzmaßnahmen erfüllt sein müssen.
Es wird eine Zuwendung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Antragstellung
Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie die Antragsunterlagen finden Sie im BayernPortal.
Ansprechpartner
Bewilligungsbehörde ist die Regierung von Schwaben.
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon: +49 (0) 821-327-01
Fax: +49 (0) 821-327-2289
E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de.
Bayerische Forschungsstiftung – Förderung der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in gemeinsamen Forschungsprojekten
Die Bayerische Forschungsstiftung fördert die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprojekten (F&E-Vorhaben) zu folgenden Schlüsseltechnologien:
- Life Sciences,
- Informations- und Kommunikationstechnologie,
- Mikrosystemtechnik,
- Materialwissenschaft,
- Energie und Umwelt,
- Mechatronik,
- Nanotechnologie sowie
- Prozess- und Produktionstechnik.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige sowie Forschungseinrichtungen, die einen Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben. Jedes Vorhaben ist von Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam zu tragen. Ein besonderer Fokus liegt auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Antragstellung ist in den drei Kategorien Kleinprojekte, Kooperationsprojekte und Forschungsverbünde möglich.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Vorhaben zur Lösung firmenübergreifender F&E-Aufgaben, die in enger Zusammenarbeit von einem (oder mehreren) Unternehmen mit einem (oder mehreren) Partner(n) aus der Wissenschaft gelöst werden sollen (Verbundvorhaben).
Ansprechpartner
Die Bayerische Forschungsstiftung hat ihre Geschäftsstelle in München und ein Büro in Nürnberg. Diese erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Geschäftsstelle der
Bayerischen Forschungsstiftung
Prinzregentenstraße 52
80538 München
Telefon: +49 (0) 89 / 21 02 86-3.
Büro Nürnberg der Bayerischen Forschungsstiftung
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Telefon: +49 (0) 911 50715 800
E-Mail: forschungsstiftung@bfs.bayern.de.
Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)
Das Bayerische Verbundforschungsprogramm BayVFP des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in den folgenden Handlungsfeldern:
- Werkstoffe und Materialien,
- Life Science,
- Digitalisierung und
- Mobilität.
Ein besonderes Augenmerk der Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F&E-Projekte) wird auch auf die Schnittstellen zwischen den Handlungsfeldern gelegt.
Neue Materialien und Werkstoffe sowie die dazugehörigen Produktions- und Prozesstechnologien sind die treibende Kraft für industrielle Produktentwicklungen und bilden die Basis für vielfältige Innovationen in fast allen Bereichen des täglichen Lebens. Die Materialforschung, anwendungsorientierte Materialentwicklung und dazugehörige Prozesstechnologien stellen daher wichtige Säulen für alle Branchen und Industriezweige dar. Die Förderung "Materialien und Werkstoffe" zielt auf industriegeführte Verbundprojekte zur F&E neuer oder verbesserter Werkstoffe und/oder werkstoffbezogene Prozess- und Verfahrenstechnologien für innovative Produkte ab.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen in Bayern, sowie sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm umfasst F&E-Projekte, die sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen, d.h. die zu entwickelnden Technologien, Produkte und Dienstleistungen müssen über den Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Die Forschungsschwerpunkte sind:
- Werkstoffe und Materialien,
- Life Science,
- Digitalisierung und
- Mobilität.
Ansprechpartner
Bayern Innovativ GmbH
Projektträger Bayern
in der Bayerischen Forschungs- und Innovationsagentur
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Telefon: +49 800 0268724.
Projektträger – zuständig für Materialen und Werkstoffe
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich NMT 4
52425 Jülich
Herr Bernd Bamberg
Telefon: +49 2461 61 9178
E-Mail: b.bamberg@fz-juelich.de
Herr Dr. Raiko Hahn
Telefon: +49 2461 61 96597
E-Mail: r.hahn@fz-juelich.de
Herr Georg Moldenhauer
Telefon: +49 2461 61 1647
E-Mail: g.moldenhauer@fz-juelich.de
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (EEW)
Mit den seit dem 1. November 2021 gültigen Förderrichtlinien "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit" sowie "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb" wird die Effizienzförderung für die Wirtschaft in Deutschland verbessert und erweitert. Neben der Energieeffizienz wird auch die Ressourceneffizienz insbesondere bei Klein- und Mittelständlern gefördert.
Unter dem neuen Fördergegenstand Ressourceneffizienz sind erstmalig unter anderem Investitionen in Anlagen förderfähig, die zu einem geringeren Material-verbrauch (zum Beispiel Stahl) führen sowie Anlagen zur Herstellung und betriebsinternen Verwendung eines Rezyklats. Ziel des neuen Moduls Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
- Kommunale Unternehmen,
- Freiberuflich Tätige,
- Contractoren, die förderfähige Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland durchführen.
Was wird gefördert?
Es werden bis zu 55 der förderfähigen Investitionskosten finanziert. Der Kreditbetrag beträgt in der Regel bis zu 25 Millionen € pro Vorhaben. Eine Aufstockung des Kredits oder des Tilgungszuschusses nach Kreditzusage ist nicht möglich. Die Antragstellung für den Investitionszuschuss erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und beträgt maximal 10 Mio. € pro Antragsteller oder Projekt.
Ansprechpartner
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908 1883
BAFA: Informationen zur Novellierung der Bundesförderung
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit
KfW Bankengruppe
Kredit 295
Kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9001
BAFA: Informationen zur Novellierung der Bundesförderung
Deutsche Bundesstiftung Umwelt – Förderthema Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
Rund um das Thema Ressourceneffizienz in der betrieblichen Praxis ist das Förderthema 8 "Ressourceneffizienz durch innovative Werkstofftechnologie" derzeit von Bedeutung. Im Wesentlichen zielt der Förderschwerpunkt darauf ab, die Ressourceneffizienz von Werkstoffen über den gesamten Lebenszyklus zu steigern. Beispiele dafür sind neuartige Trennverfahren oder ein nachhaltiges Recycling neuartiger Werkstoffe.
Sollte eine innovative geplante Maßnahme nicht in das Förderthema 8 oder in einen anderen Themenschwerpunkt passen, gibt es zudem die Möglichkeit in einem themenoffenen Bereich Projekte einzureichen.
Wer wird gefördert?
Im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der gängigen Definition der Europäischen Kommission gefördert.
Was wird gefördert?
Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Zuschuss kann als Projektförderung in Form einer Anteils-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt werden.
Ansprechpartner
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
An der Bornau 2
49090 Osnabrück
Telefon: +49 541 9633 0
Telefax: +49 541 9633 190
Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen (DigiRess) – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Das Förderprogramm "Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen" (DigiRess) soll Potenziale bei der Digitalisierung im Bereich Ressourcenschutz und –effizienz und bei der Schaffung zirkulärer Produktions- und Wertschöpfungsprozesse erschließen.
Das Vorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat folgende Förderschwerpunkte:
- Digitale Optimierung von Produktionsprozessen
- Digitale Optimierung der Produktgestaltung
- Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung.
Wer wird gefördert?
Förderungsfähig sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, die mittels digitaler Lösungen einen effizienteren Umgang mit Ressourcen ermöglichen, z.B. durch:
- die Reduktion des Ressourceneinsatzes in Produkten
- die Vermeidung oder Reduzierung von Ausschüssen und Emissionen
- die Erhöhung der technischen Produktlebensdauer oder der Nutzungsdauer
- die Förderung einer inner- und/oder überbetrieblichen Kreislaufführung
- die Gewährleistung einer handhabbaren Aufbereitung und Wiederverwendung von Produkten.
Was wird gefördert?
Es sollen innovative Produktionsverfahren und der Umstieg auf zirkuläre, ressourceneffiziente Produktions- und Wertschöpfungsprozesse gefördert werden. Die Förderung kann entweder über eine De-minimis-Beihilfe (200.000 Euro Höchstbetrag) oder über Beihilfen im Rahmen der AGVO gewährt werden.
Ansprechpartner
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Telefon: +49 30 27 59 506 41
Horizont Europa – EU-Rahmenprogramm unterstützt Forschung und Innovation von KMU
Der EIC Accelerator bietet Unterstützung für Unternehmen mit bahnbrechenden, hochrisikoreichen Innovationen und großem internationalen Marktpotential sowie europäischen und globalen Ambitionen. Start-ups und KMU können mit dem Accelerator konkrete Innovationen zur Marktreife und darüber hinaus entwickeln. Das Instrument bietet dafür neben Zuschüssen auch Beteiligungskapital (Mischfinanzierung). Der EIC Accelerator ist themenoffen. Es gibt jedoch auch jährlich wechselnde thematische Ausschreibungen zu gesellschaftlichen Herausforderungen.
Wer wird gefördert?
Der EIC Accelerator richtet sich an Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- mit einem innovativen Produkt, einer Dienstleistung oder einem Geschäftsmodell,
- mit dem Potential, neue Märkte zu schaffen oder bestehende Märkte zu stören,
- mit der Ambition, europaweit und global zu skalieren.
Was wird gefördert?
KMU erhalten im EIC Accelerator Förderung und Finanzierung für Innovations- und Markteinführungsaktivitäten. Bei Antragstellung muss die Technologie in relevanter Umgebung überprüft sein (Technologiereifegrad TLR 5) oder ein funktionsfähiger Demonstrator (TRL 6) vorliegen. Beantragt werden kann entweder eine Finanzhilfe zwischen 0,5 und 2,5 Millionen Euro oder eine aus einer Finanzhilfe und einer Investitionskomponente bestehende Mischfinanzierung ("blended financing"). Die Laufzeit der Zuwendungskomponente beträgt i.d.R. 24 Monate. Die Förderquote ist 70 %.
Laufzeit
Das Antragsverfahren ist dreistufig: In der ersten Stufe wird ein Kurzantrag mit einem Video und einer Pitch-Präsentation eingereicht. Kurzanträge können jederzeit gestellt werden. In der zweiten Stufe müssen die kleinen und mittleren Unternehmen mit den besten Projektvorschlägen einen ausführlichen Antrag zu einem der jährlich vier Stichtage einreichen. In der dritten Stufe werden besonders erfolgversprechende Antragstellende zum Interview nach Brüssel eingeladen.
Ansprechpartner
Nationale Kontaktstelle EIC Accelerator
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
DLR Projektträger
"Europäische und internationale Zusammenarbeit"
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: nks-accelerator@dlr.de
KfW-Umweltprogramm – Umweltschutz durch Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft
Das Umweltprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert allgemeine Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen mit einem besonderen Augenmerk auf die Investitionen, mit denen bereits die Entstehung von Umweltbelastungen vermieden oder erheblich vermindert werden. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz/Materialeinsparung oder auch zur Abfallvermeidung/-behandlung/-beseitigung.
Wer wird gefördert?
Für alle gewerblichen kleinen Unternehmen (KU) gibt es einen zusätzlich vergünstigten Zinssatz.
Was wird gefördert?
Das "KfW-Umweltprogramm" dient der Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen. Es werden insbesondere solche Investitionen gefördert, mit denen bereits die Entstehung von Umweltbelastungen vermieden oder wesentlich vermindert werden. Über einen KfW Kredit können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Es besteht eine Kreditobergrenze.
Ansprechpartner
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt
Telefon: +49 69 7431 0
Telefax: +49 69 7431 2944
Servicehotline:
0800 539 9001,
Servicehotline Telefax: +49 69 7431-9500
E-Mail: infocenter@kfw.de
KMU-innovativ – Ressourceneffizienz und Klimaschutz in KMUs fördern
Mit der bereits seit 2015 laufenden Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz" verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken. Um die Fördermaßnahme für die KMUs attraktiver zu gestalten, wurde das gesamte Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und themenoffen im Fokusfeld Ressourceneffizienz und Klimaschutz konzipiert. Schwerpunkte der Förderung liegen bei den Themen Rohstoffeffizienz, Energieeffizienz und Klimaschutz sowie nachhaltiges Flächenmanagement.
Die Fördermaßnahme KMU-innovativ ist ein Teil des Programms FONA3 "Forschung für nachhaltige Entwicklung" des BMBF. Derzeit können Projekte für den Themenschwerpunkt "Rohstoffeffizienz" eingereicht werden. Innovative Maßnahmen sollen eine Verbesserung der Rohstoff- und Materialeffizienz, die Steigerung des Recyclings und die Substitution endlicher Rohstoffe durch nachwachsende Rohstoffe oder Sekundärrohstoffe fördern und KMUs zu Vorreitern der Steigerung von Ressourceneffizienz und Rohstoffproduktivität machen.
Wer wird gefördert?
Spezielles Programm für KMU.
Was wird gefördert?
Gefördert werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko. Förderungswürdig sind Einzelvorhaben von Unternehmen, aber auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, sind möglich. Die Antragsstellung erfolgt zunächst über eine Projektskizze. Die Skizzen werden zweimal jährlich, am 15. April und 15. Oktober, bewertet. Die Zuwendung für Unternehmen beträgt in der Regel, je nach Anwendungsnähe, bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Ansprechpartner
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Nachhaltigkeit
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin
Tilo Rauchhaus
Telefon: +49 30 20199-566
E-Mail: ressourcen@kmu-innovativ.de
LfA Förderbank Bayern: Ökokredit für ressourceneffiziente Maßnahmen im Unternehmen speziell für KMU
Mit Hilfe von zinsgünstigen Darlehen unterstützt die LfA Förderbank Bayern bayerische Unternehmen dabei, besonders klimaschutzrelevante Vorhaben, Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Verbesserung des Umweltschutzes sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel umzusetzen. Schwerpunkte der Förderung liegen auch in den Bereichen Abfallwirtschaft/Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz.
Wer wird gefördert?
Der Ökokredit richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und an freiberuflich Tätige aus unterschiedlichen Bereichen.
Was wird gefördert?
Die Konditionen und zentralen Eckpunkte der Förderung listet die LfA Förderbank Bayern hier auf:
Ansprechpartner
Die LfA Förderbank Bayern vergibt ihre Kredite nach dem Hausbank-Prinzip. Wenden Sie sich bei Interesse also an Ihre Bank vor Ort.
LIFE – Umwelt und Klimapolitik umsetzen
LIFE ist ein Programm der Europäischen Union, das als Katalysator dienen soll, um umwelt- und klimapolitische Ziele in andere Politikbereiche bzw. Praktiken der Mitgliedstaaten zu integrieren. Das Programm gliedert sich in die zwei Teilprogramme Umwelt und Klimapolitik. Im Teilprogramm "Umwelt" werden die Themen "Naturschutz und Biodiversität" sowie "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität" gefördert. Im Teilprogramm "Klimapolitik" sind dies die Themen "Klimaschutz und Klimaanpassung" und "Energiewende".
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch private Stellen, Akteure und Einrichtungen wie z. B. nationale, regionale und lokale Behörden, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen sowie Stiftungen, die in der Europäischen Union registriert sind.
Was wird gefördert?
Besonderes Gewicht wird auf eine bessere Verwaltungspraxis gelegt, da sie untrennbar von einer besseren Umsetzung ist.
Die neue Förderperiode tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft und ist bis 2027 befristet.
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz,
National Focal Point LIFE
Ernst Polleter
Telefon. 089 9214 2165
E-Mail: Ernst Polleter
Modul "go-innovativ" – Innovationsgutscheine für KMUs
Oft fehlen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die zeitlichen und personellen Ressourcen, um die Entwicklung von innovativven Produkten und Verfahren in die Hand zu nehmen oder an einer Verbesserung der Rohstoff- und Materialeffizienz zu arbeiten. Hier setzen die Innovationsgutscheine des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) an. Mit Hilfe der Berater kann beispielsweise ein innovatives Produkt oder ein innovatives technisches Verfahren in ihrem Unternehmen eingeführt werden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden KMU mit weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Jahr vor der Nutzung des Gutscheines einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio.€ erreicht haben.
Was wird gefördert?
Es werden bis zu 50 % der Kosten für eine externe Beratung durch autorisierte Beratungsunternehmen übernommen.
Ansprechpartner
EURONORM GmbH
Stralauer Platz 34
10243 Berlin; Telefon: +49 30 97003-200 (montags bis freitags 09:00 – 17:00 Uhr)
E-Mail: go-inno@euronorm.de.
Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Bauen und Mineralische Stoffkreisläufe (ReMin)
Die Förderrichtlinie "Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Bauen und Mineralische Stoffkreisläufe (ReMin)" ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) mit dem Ziel, den Ausbau der Kreislaufwirtschaft weiter voranzutreiben. Im Mittelpunkt steht dabei die Bauwirtschaft mit ihrer hohen Nachfrage nach Rohstoffen und gleichzeitig großen Mengen an anfallenden mineralischen Abfällen in Form von Baurestmassen.
Die thematischen Schwerpunkte der Förderung umfassen das "Bauen in der Kreislaufwirtschaft: Neue Designkonzepte und innovative Bauprodukte" und die "Verwertung von mineralischen Stoffströmen: Baurestmassen, bergbauliche Rückstände, Aschen, Stäube, Schlacken". Beispiele im Baubereich sind die Berücksichtigung der Ressourceneffizienz bei der Planung von Bauwerken oder die Vermeidung von Stoffen, die das Recycling erschweren können. Beispiele im Bereich Verwertung sind die Aufbereitung mineralischer Stoffströme, Sortiertechnologien oder auch die schadlose Verwertung von Störstoffen (z.B. Asbest).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie z. B. Stiftungen und Vereine) mit Sitz in Deutschland.
Was wird gefördert?
Es werden sowohl Verbundvorhaben im Bereich der angewandten und industriellen Forschung und Entwicklung (Technical Readiness Level TRL 3-5) als auch die Weiterentwicklung und Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen über Pilotvorhaben bis hin zu industrietauglichen Referenzanlagen, Demonstrationsbauwerken oder produktreifen Prototypen (TRL 6-8) gefördert. Für beide Projekttypen gelten jeweils spezifische Förderkonditionen.
Laufzeit
2018 – 2024
Hinweis: Derzeit gibt keine neuen Stichtage für weitere Förderinteressierte!
Ansprechpartner
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Nachhaltigkeit
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin
Dr. Hannelore Katzke
Telefon: +49 30 20199-3303
E-Mail: h.katzke@fz-juelich.de.
Research and innovation programme on raw materials for the sustainable development and the circular economy (ERA-MIN 2021)
Das erfolgreiche EU-weite Förderprogramm ERA-MIN geht in die siebte Runde mit dem in 2021 gestarteten Aufruf für Projekte im Rahmen des ERA-MIN 3. Von deutscher Seite aus beteiligt sich das BMBF mit dem Ziel, mit Hilfe von Forschung und Entwicklung Beiträge zur Umsetzung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft zu leisten und die hochwertige Kreislaufführung von metallischen und mineralischen Rohstoffen auszubauen.
Das ERA-NET ERA-MIN3 ergänzt unter anderem die laufende nationale Fördermaßnahme ReziProK (siehe Förderprogramm ReziProk). ERA-MIN3 ermöglicht dabei die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit akademischen sowie industriellen Partnern der beteiligten Länder in Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die durch die internationale Zusammenarbeit einen Mehrwert gegenüber nationalen Projekten aufweisen. Die Fördermaßnahme trägt dazu bei, die Ziele des Deutschen Ressourceneffizienz Programms ProgRes III umzusetzen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie zum Beispiel Stiftungen und Vereine) mit Sitz in Deutschland Insbesondere KMU sind dazu aufgerufen Anträge einzureichen!
Was wird gefördert?
Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind zuwendungsfähige projektbezogene Kosten. Diese werden je nach relevanter Forschungs- und Entwicklungskategorie (Grundlagenforschung) anteilig bis zu 100% finanziert und sind ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Laufzeit
Die derzeitige Laufzeit des ERA-MIN2021 Programms ist von 2021 bis 2022.
Ansprechpartner
Projektträgerschaft Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Geoforschung
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Nachhaltigkeit
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin
Herr Dr.-Ing. Holger Grünewald
Telefon: +49 30 2 01 99 31 83
E-Mail: Holger Grünewald
- Bekanntmachung im Rahmen der Strategie zur Forschung für Nachhaltigkeit (FONA): Richtlinie zur Förderung von transnationalen Projekten zum Thema "Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Designkonzepte und Technologien für die Schließung von Kreisläufen (ERA-MIN 2021)"
- EU Co-funded ERA-MIN Joint Call 2021
Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Innovative Produktkreisläufe (ReziProk)
Die Fördermaßnahme "Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Innovative Produktkreisläufe" (ReziProk) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt die Erforschung und Entwicklung von Innovationen für eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft und der Schließung von Produktkreisläufen. Gefördert wird die Entwicklung entsprechender Geschäftsmodelle, Designkonzepte und digitale Technologien mit dem Ziel, diese rasch in die wirtschaftliche Praxis zu bringen und zu marktfähigen Produkten auszubauen.
Die Projekte bedienen ein breites Themenspektrum mit folgenden Schwerpunkten:
- Förderung des Einsatzes von Rezyklaten,
- Verlängerung bzw. Intensivierung der Produktnutzung,
- Verbesserung der Kreislauffähigkeit von Elektrofahrzeugen,
- Optimierung und der Ausbau von Remanufacturing,
- Übergreifende Entwicklungen zum Thema Blockchain.
Wer wird gefördert?
Im Rahmen der Förderrichtlinie werden Verbundvorhaben im Bereich der angewandten Forschung und industriellen Forschung und Entwicklung gefördert, die von den relevanten Akteuren in der Wertschöpfungskette und wissenschaftlichen Einrichtungen gemeinsam getragen werden und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Ein besonderer Fokus liegt auf den Anwendern und Verbrauchern sowie KMUs.
Was wird gefördert?
Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt und können individuell bis zu 100 % abdecken. Die Projekte dürfen eine max. Projektlaufzeit von drei Jahren nicht überschreiten.
Laufzeit
2017 – 2022
Hinweis: Derzeit gibt keine neuen Stichtage für weitere Förderinteressierte!
Ansprechpartner
Projektträgerschaft Ressourcen und Nachhaltigkeit
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Nachhaltigkeit
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin
Herr Dr. Andreas Jacobi
Telefon: +49 30 2 01 99 4 85
E-Mail: a.jacobi@fz-juelich.de
Frau Anja Degenhardt
Telefon: +49 30 2 01 99 4 06
E-Mail: a.degenhardt@fz-juelich.de
Umweltinnovationsprogramm (UIP) – Förderung der Umsetzung ressourceneffizienter Maßnahmen
Das UIP unterstützt Unternehmen dabei, innovative technische Verfahren in die Praxis zu bringen, welche die Umwelt entlasten. Dabei steht in den letzten Jahren die Förderung von integrierten Umweltschutzmaßnahmen in allen technischen Bereichen und Branchen im Vordergrund. Das UIP ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), dem Umweltbundesamt und der KfW Bankengruppe.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich werden alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gefördert, bevorzugt jedoch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Was wird gefördert?
Bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen einschließlich der anfallenden Kosten zur Inbetriebnahme sowie ggf. mit den Investitionen in Zusammenhang stehende Messungen zur Erfolgskontrolle. Schwerpunktmäßig werden unter anderem Maßnahmen in den zukunftsweisenden Bereichen Ressourcen- und Materialeffizienz gefördert.
Die Förderung erfolgt als Zinszuschuss zu einem Darlehen der KfW bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben oder als Investitionszuschuss bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ansprechpartner
Umweltbundesamt
Projektmanagement Innovationsprogramm
Telefon: +49 340 - 21 03 25 50
E-Mail: pmi@uba.de
KfW Bankengruppe
Cornelia Winter
Telefon: +49 228 - 831 72 93
E-Mail: cornelia.winter@kfw.de
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Themenoffene Förderung speziell für KMU
Das ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen sowie kooperierende wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziert wird. Mit ZIM sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nachhaltig unterstützt werden, sowie ein Beitrag zum Wachstum, verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, geleistet werden.
Wer wird gefördert?
Unterstützt werden KMU sowie mittelständische Unternehmen einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe. Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen. Das Programm gliedert sich in drei Bereiche: Einzelprojekte, Kooperationsprojekte und Kooperationsnetzwerke.
Was wird gefördert?
Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (Einzelprojekte) oder Kooperationsprojekte zweier Unternehmen bzw. eines Unternehmens mit einer Forschungseinrichtung zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Zusätzlich zu den Forschungs- und Entwicklungsprojekten kleiner und mittlerer Unternehmen können Leistungen zur Markteinführung sowie Durchführbarkeitsstudien gefördert werden.
Ansprechpartner
EURONORM GmbH
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
Telefon: +49 030 97003 043
DE-Mail: zim@euronorm.de
E-Mailinfo@euronorm.de-mail.de.
Kooperationsprojekte
AiF Projekt GmbH
Tschaikowskistrasse 49
13156 Berlin
Telefon: +49 30 48163 3
E-Mail: zim@aif-projekt-gmbh.de
DE-Mail: info@aif-projekt-gmbh.de-mail.de
Bitte beachten Sie, dass das REZ keine Gewähr für die Wiedergabe des letzten Stands der Förderrichtlinien bzw. der Beratungsangebote übernimmt.
Stand der Informationen: 30.08.2021