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Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS)

Quelle: ECHA, UBA, LfU

Die Chemikalien "PFAS" sind derzeit aufgrund ihrer schädigenden Wirkung auf Mensch und Umwelt häufig in den Nachrichten. Aber was bedeutet diese Abkürzung? Und welche Regelungen können zukünftig von Seiten der EU und Deutschland erwartet werden?

Unter Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) fasst man eine sehr große Gruppe von fluorierten Chemikalien verschiedener Kettenlängen zusammen, die gleichzeitig stabil, wasser- schmutz- und ölabweisend sind. Sie werden seit mehr als 50 Jahren in zahlreichen Produkten industriell eingesetzt. Mit vielen Produkten gehen wir alltäglich um. Darunter zählen beispielsweise Textilien oder Papiererzeugnisse. Allerdings sind zahlreiche Vertreter kaum abbaubar (persistent), können sich in Organismen anreichern (bioakkumulierend) oder sind sehr mobil und wirken zudem toxisch. PFAS sind inzwischen in Luft, Wasser, Boden und Tieren ubiquitär nachweisbar. Auch im menschlichen Blut können sie teilweise gemessen werden. Aus diesem Grund sind einzelne Substanzen bereits reguliert worden und unterliegen EU-weiten Beschränkungen. Am bekanntesten sind die langkettigen Vertreter Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA).

Aus Vorsorgegründen sollen PFAS als Gruppe in der EU beschränkt werden. Dazu hat Deutschland durch das Umweltbundesamt (UBA) in Zusammenarbeit mit anderen Behörden und weiteren Mitgliedsstaaten ein Dossier bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Wissenschaftliche Ausschüsse der ECHA beschäftigen sich derzeit mit den Vorschlägen. Parallel erfolgt derzeit eine sechsmonatige öffentliche Konsultation zu diesem Beschränkungsvorschlag die im September 2023 endet. Somit könnten die gesamte Gruppe bis 2025 reguliert werden. Dann würden PFAS nur noch eingesetzt werden können, wenn die sozio-ökonomischen Vorteile die Nachteile überwiegen und ein Einsatz alternativlos ist.