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Verordnung (EU) 2019/631 zur Festsetzung von CO₂-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge
Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Über den Link zum Originaltext werden auch konsolidierte Texte veröffentlicht.
Originaltext (EU)
Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
In dieser Verordnung werden Anforderungen an die CO2-Emissionsleistung neuer Personenkraftwagen (Kraftfahrzeuge der Klasse M1) und neuer leichter Nutzfahrzeuge (Kraftfahrzeuge der Klasse N1) aufgestellt. Sie legt ab dem 01. Januar 2020 für den CO2-Emissionsdurchschnitt von in der Union zugelassenen neuen Personenkraftwagen bzw. neuen leichten Nutzfahrzeugen einen für die gesamte EU-Flotte geltenden Zielwert von 95 bzw. 147 g CO2/km fest. Diese EU-Flottenziele werden verschärft durch eine zweistufige Senkung des jeweiligen Sockelbetrags ab dem Jahr 2025 bzw. 2030.
Für wen gilt die Regelung?
Hersteller von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Wer ist zuständig?
Europäische Kommission und Mitgliedstaaten
Aktuelle Änderungen
Änderung vom 07. September 2023
Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2502 passt die Massewerte für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge an.
Änderung vom 19. April 2023
Die Verordnung (EU) 2023/851 verschärft die CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Einklang mit den ehrgeizigeren Klimazielen der Union.
Änderung vom 05. August 2021
Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1961 legt in Anhang I Teil A Nummer 4 der Verordnung (EU) 2019/631 den Eintrag zu "M0" für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 fest.
Änderung vom 31. Oktober 2019
Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/22 ändert die Anhänge I und III der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Überwachung der CO2-Emissionen neuer leichter Nutzfahrzeuge, deren Typgenehmigung in einem Mehrstufenverfahren erfolgt.
Weiterführende Informationen
Links
- Europäischer Rat: Pressemeldung vom 28. März 2023 „Fit für 55“: Rat nimmt Verordnung über CO₂-Emissionen für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge an
- Eur-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2023/2767 der Kommission vom 13. Dezember 2023 zur Einführung eines Verfahrens zur Genehmigung und Zertifizierung innovativer Technologien zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen nach der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates