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Vierter Bodenschutzbericht der Bundesregierung
Beschluss des Bundeskabinetts vom 27. September 2017 (2017)
Der Bundesbodenschutzbericht wird ein mal pro Legislaturperiode aufgelegt. In ihm werden unter anderem die Potentiale des Flächenrecyclings in Deutschland und die grundlegenden Änderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erläutert.
Der Bericht berücksichtigt Entwicklungen sowohl im internationalen und europäischen Bereich als auch auf Bundes- und Länderebene mit besonderem Fokus auf rechtliche Fortschreibungen. Gleichzeitig verweist er in einem Ausblick auf den nächsten Berichtszeitraum auf bestehende Problemfelder im Bereich Bodenschutz und den damit verbundenen Handlungsbedarf.