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CLP-Verordnung wurde geändert

Quelle: EU

Die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) basiert auf den im Global Harmonisierten System (GHS) festgelegten Einstufungskriterien und Kennzeichnungsvorschriften. Das GHS wurde 2014 bzw. 2015 geändert, die CLP-Verordnung wird jetzt an diese Änderungen angepasst.

Die Anhänge I bis VI der CLP-Verordnung werden geändert. Dies betrifft u. a.:

  • neue Gefahrenklasse „desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff“,
  • neue Gefahrenkategorie „selbstentzündliche (pyrophore) Gase“ innerhalb der Gefahrenklasse „entzündbare Gase“,
  • Kriterien für Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln,
  • allgemeine Berücksichtigungsgrenzwerte,
  • allgemeine Bestimmungen zur Einstufung von Aerosolformen von Gemischen,
  • detaillierte Definitionen und Einstufungskriterien für diverse Gefahrenklassen,
  • Gefahren- und Sicherheitshinweise.