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REACH: Frist für Anforderungen für Nanomaterialien rückt näher

Quelle: IHK Niederbayern

Ab dem 1. Januar 2020 müssen Unternehmen weitere Informationspflichten für Nanomaterialien im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH erfüllen. Die Europäische Chemikalienagentur weist auf mögliche Hilfestellungen für betroffene Unternehmen hin, die registrierungspflichtige Stoffe in Nanoform herstellen oder importieren.

Die neuen Anforderungen betreffen die Charakterisierung von Nanoformen, die stoffliche Gefahreneinschätzung, Informationsanforderungen zur Registrierung und Pflichten für nachgeschaltete Anwender (Annex I, III und VI - XII der REACH-Verordnung). Die Klarstellungen und Regelungen gelten sowohl für neue als auch für bereits bestehende Registrierungen, was für Unternehmen entsprechende Dossieraktualisierungen erforderlich machen kann. Die Europäische Umweltagentur ECHA entwickelt bzw. hält für betroffene Unternehmen bereits verschiedene Hilfestellungen bereit.