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REACH: Eigenkontrolle der KMU-Angaben und bevorstehende Erweiterung der ‎Vollständigkeitsüberprüfung

Quelle: IHK München und Oberbayern

Unternehmen, die sich im Rahmen der Stoffregistrierungen unter der REACH-‎Verordnung zwischen 2016 und 2019 als klein- oder mittelständisch (SME) definiert ‎haben, sollten ihre Unternehmensgröße mit den damaligen Angaben vergleichen. ‎Bei Abweichung rät die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zur Aktualisierung der Angaben in REACH-IT sowie ‎zu einem Hinweis an die ECHA per E-Mail.

Die Frist hierfür lief am 11. Februar 2020 ‎ab; ein Nachtrag sollte von daher zügig erfolgen, um mögliche Zusatzgebühren im ‎Rahmen der bevorstehenden Überprüfung zu vermeiden. Hintergrund ist, dass ‎fälschlicherweise in Anspruch genommene reduziertere Gebühren unterbunden ‎werden.
Die ECHA kündigt weiter an, dass im April 2020 eine Erweiterung der ‎Vollständigkeitsüberprüfung ("completeness check") der Registrierungsdossiers ‎bevor steht. Für Unternehmen bedeutet dies, dass damit genauere Vorgaben zur ‎Informationsübermittlung bei der Einreichung oder Aktualisierung von Dossiers ‎einhergehen.