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REACH-Kandidatenliste erneut erweitert.

Quelle: IHK Schwaben

Nach der Aufnahme von vier neuen Stoffen als SVHCs in die Kandidatenliste unter REACH im Januar 2022 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) am 10. Juni 2022 die REACH-Kandidatenliste erneut um einen Stoff (N-(hydroxymethyl)acrylamid) erweitert. Der betroffene Stoff kann etwa in Polymeren, Textilien, Leder oder Farben und Lacken vorkommen.

Die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste hat Informationspflichten der Unternehmen zur Folge. So müssen Kunden informiert werden, wenn in Erzeugnissen ein SVHC-Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist. Derartige Erzeugnisse müssen auch an die SCIP-Datenbank bei der ECHA gemeldet werden.

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